Wörth / Karlsruhe – Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant im Zuge des bereits planfestgestellten Vorhabens 2. Rheinbrücke Karlsruhe-Wörth die Fortführung der Verkehrsverbindung bis zur B 36 (Querspange Karlsruhe). Träger der Baulast ist die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung.

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