Pirmasens – Im Sinne des Vogelschutzes werden einzelne, bekannte Brutfelsen ab dem 01.02. bis zum 30.06. gesperrt. Dafür arbeiten fachkundige Personen mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) zusammen. Sie kennzeichnen und beobachten die gesperrten Felsen.

Um die imposanten Tiere zu unterstützen bittet die UNB, sich im Pfälzerwald besonders rücksichtsvoll zu verhalten, damit die Vögel weiter den Pfälzerwald besiedeln und unsere schöne Region bereichern.

Mit dem Frühjahr beginnt die Vogelbrutzeit. Neben den bekannten und häufigen Vogelarten wie Amsel und Kohlmeise geht es vor allem um die streng geschützten, selteneren Felsenbrüter wie Uhu und Wanderfalke. Sie besiedeln aufgrund der zahlreichen Felsformationen insbesondere den Pfälzerwald. Zum Schutz dieser Vögel wurden weite Bereiche des Pfälzerwaldes als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Die Tiere brüten hoch in Felswänden, an breiten Nischen und unter felsigen Überhängen. Die Felsenbrüter, die den Pfälzerwald prägen, werden jährlich auf Ihren Bestand hin kontrolliert. Werden sie während der Brutzeit visuell oder akustisch gestört, kann dies zur Aufgabe der Brut führen und die Vogelpopulation erheblich beeinträchtigen. Ist ein Felsen aus Gründen des Artenschutzes gesperrt, ist es derweil nicht gestattet, ihn zu Begehen, Beklettern oder eine sonstige störende Aktivität wie Filmen oder Fotografieren im nahen Felsumfeld durchzuführen. Gesperrte Felsen sollen gemieden und umgangen werden. Nicht alle Felsen im Pfälzerwald werden gesperrt. Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass Erholungssuchende weiterhin ausreichend Alternativen haben.

Diese Felsen im Landkreis Südwestpfalz sind zurzeit gesperrt

Bereich der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland:

  • Geierstein bei Bruchweiler-Bärenbach
  • Wöllmerbergfels bei Bruchweiler-Bärenbach
  • Bundenthaler Turm bei Bundenthal
  • Buhlsteinpfeiler bei Busenberg 
  • Büttelfels bei Dahn
  • Taubenstein bei Dahn
  • Durstigfels bei Dahn
  • Kumptfelsen bei Erfweiler
  • Rappenwand bei Erfweiler
  • Schönauer Hirtsfels bei Hirschthal
  • Krähenstein bei Ludwigswinkel
  • Rumbachplatte bei Rumbach
  • Pferchfeldfelsen bei Schindhard

Bereich der Verbandsgemeinde Hauenstein:

  • Haselstein bei Darstein
  • Burghalder Ostseite bei Hauenstein
  • Stephanstürme bei Hauenstein 
  • Hortenkopfmassiv, Hermersbergerhof 
  • Luger Friedrich Südwand
  • Westliche Kesselwand bei Spirkelbach
  • Bavaria bei Wilgartswiesen
  • Freischbachwand bei Wilgartswiesen

Bereich der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land:

  • Rotzollwand bei Eppenbrunn
  • Eppenbrunner- & Wilhelm-Turm bei Eppenbrunn
  • Westlicher und östlicher Lattenteichfels bei Lemberg (Glashütte)
  • Ruppertstein bei Ruppertsweiler

Bereich Verbandsgemeinde Rodalben:

  • Hahnenberg (Westgipfel) bei Leimen
  • Kippkopf – Nordmassiv bei Leimen

Maßgebend für die Sperrung ist jedoch die tatsächliche Beschilderung vor Ort. Fachlich eingeschätzt und geprüft werden einzelne Felsen bereits vor dem 30.06.2023 wieder freigegeben. Die Sperrliste kann unter https://www.pfaelzer-kletterer.de/info/sperrliste/ jeweils aktuell online abgerufen werden. Wer den Sperrungen zuwiderhandelt verstößt gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen und kann mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro belegt und strafrechtlich verfolgt werden.


Quelle: Kreisverwaltung Südwestpfalz