Pirmasens – Mit den warmen Temperaturen im Frühsommer tauchen sie vermehrt in Gärten, auf Balkonen oder an Häusern auf: Wespen- und Hornissennester. Wie damit umgehen? Was ist erlaubt? Hier ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Südwestpfalz der richtige Ansprechpartner. Sie berät Bürger zu diesen Fragen und weist dabei auch auf die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit diesen Tieren hin.

Wespen und Hornissen spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem – auch sie sind als Bestäuber unterwegs. Rund um Häuser und Wohnungen sorgen sie jedoch häufig für Verunsicherung. Was viele Bürger nicht wissen: Alle Wespenarten sind gesetzlich geschützt; Hornissen und bestimmte Wespenarten unterliegen zudem einem besonderen Schutz. Daher dürfen Hornissennester und die Nester besonders geschützter Wespenarten – wie etwa der Roten oder der Sächsischen Wespe – nicht ohne behördliche Genehmigung entfernt oder umgesiedelt werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Bürger können jedoch eine Genehmigung beantragen, wenn sie eine konkrete Gefährdung nachweisen können, beispielsweise bei Allergikern oder kleinen Kindern im Haushalt, oder wenn sich das Nest in unmittelbarer Nähe zu viel genutzten Bereichen befindet. In solchen Fällen vermittelt die Untere Naturschutzbehörde nach erster Prüfung den Kontakt zu zwei im Landkreis tätigen Hornissen-Beratern, welche dann die Nester überprüfen und gegebenenfalls die Tiere umsiedeln.

Die meisten Nester in der Nähe von Häusern und Wohnungen stammen allerdings von der häufig vorkommenden Deutschen Wespe sowie der Gemeinen Wespe. Zwar ist hier keine Genehmigung notwendig, gleichwohl wird auch in diesen Fällen empfohlen, dass fachkundige Personen oder professionelle Schädlingsbekämpfer die Tiere entfernen. In vielen Fällen ist das jedoch gar nicht notwendig. Die Tiere verlassen die Nester im Spätherbst ohnehin und werden sie danach nicht erneut besiedeln – ein natürlicher Rückzug ohne Eingriff.

Zuletzt sei noch auf die Asiatische Hornisse hingewiesen, eine invasive Art, welche sich in den vergangenen Jahren zunehmend auch im Landkreis Südwestpfalz ausbreitet. Diese Tiere sind nicht gefährlicher oder aggressiver als unsere heimischen Hornissen, gefährden jedoch Honigbienen sowie andere heimische Insekten. Hier ist ein Entfernen der Nester ausdrücklich erwünscht; die Tiere unterliegen keinem Schutzstatus. Wer sich unsicher ist, mit welcher Art von Hornisse er es zu tun hat, kann Fotos an die E-Mail-Adresse invasiveArten@sgdsued.rlp.de der Oberen Naturschutzbehörde senden oder sich an das Meldeportal „Artenfinder RLP“ wenden. Diese Meldungen werden dann an die regionalen Fachberater weitergeleitet.

Weitere Informationen sowie Anträge zur Umsiedlung geschützter Arten gibt es bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Südwestpfalz unter Telefon 06331 809-222, -227 und -682, E-Mail umwelt@lksuedwestpfalz.de.

Quelle: Kreisverwaltung Südwestpfalz