Mainz – Die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa erfordert eine verstärkte Ausrichtung auf die Landes- und Bündnisverteidigung. Dies bringt besondere Herausforderungen für die Bundeswehr mit sich, insbesondere in der Ausbildung und im Erhalt grundlegender Einsatzfähigkeiten. Ein zentraler Bestandteil dieser Maßnahmen ist das Training von Luftfahrzeugen für Luft/Boden-Einsätze in allen Höhenbereichen, so auch im Tiefflug.

In speziell dafür vorgesehenen Fluggebieten (LFA) werden die Taktischen Luftwaffengeschwader abhängig von ihrem Bedarf strikt reglementiert und koordiniert die notwendige Tiefflugausbildung ab dem 27. November 2025 durchführen. Strahlgetriebene Kampfflugzeuge der Luftwaffe können ausschließlich im geplanten Übungszielanflug und für maximal zwei Minuten auf die Mindestflughöhe von 250 Fuß (ca. 80m) über Grund sinken.

Trotz zahlreicher Maßnahmen zur Reduzierung von Fluglärmemissionen und Berücksichtigung in den operativen Planungen wird es zu einer erhöhten Wahrnehmung dieser Flüge kommen. Die Bundeswehr bleibt aber ihrem Prinzip der Lärmemissionsreduzierung verpflichtet: Derartige Flüge werden auf das für die Auftragserfüllung erforderliche Minimum beschränkt.

Weitere Informationen: 

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/organisation-/das-luftfahrtamt-der-bundeswehr/militaerischer-flugbetrieb

https://www.dhv.de/media/seiten/04_flugbetrieb/AktuelleLuftraumbeschraenkungen/2025-1-3686_Tieffluggebiete_250fthebt_I-90_02_auf.pdf

Quelle: Kommando Luftwaffe