Elmstein / Schafhof – Seit mehreren Jahren bereitet die Landung von Rettungshubschraubern (RTH) in Elmstein und Schafhof wie auch in anderen Orten erhebliche Schwierigkeiten. Mehrfach konnte der Rettungshubschrauber nicht landen, weil geeignete Flächen fehlen oder kurzfristig nicht nutzbar sind. Die Folge: Verzögerungen in der Notfallversorgung.
Die Suche nach Landemöglichkeiten läuft bereits seit rund drei Jahren. Sogar die Forstverwaltung wurde einbezogen. Ein geeigneter freier Platz im Forst konnte jedoch nicht gefunden werden.
Seitens Ortsbürgermeister Rene Verdaasdonk wurde in Ludwigshafen das Gespräch mit der ADAC Luftrettung gGmbH, die hier in der Region die Rettungshubschrauber Christoph 5 (Ludwigshafen) und Christoph 66 (Imsweiler) stellen, gesucht, welche Anforderungen es von Seiten der Luftrettung gibt.
In Elmstein scheiterte eine Landung unter anderem daran, dass der Parkplatz in der Bahnhofstraße neben der Grundschule oft mit Autos belegt ist. Auch im Ortsteil Schafhof erwiesen sich mögliche Flächen als ungeeignet. So kann der Spielplatz wegen nicht befestigten Geräten nicht genutzt werden.

Geeignete Fläche am Schafhofer Ortseingang
Ein möglicher Landeplatz befindet sich auf einem privaten Grundstück vor dem Ortsschild von Schafhof. Laut Ortsbürgermeister Rene Verdaasdonk und Beigeordnetem Felix Heller wurde mit dem Grundstückeigentümer zunächst eine mündliche Absprache getroffen, später folgte ein Gestattungsvertrag. Auf dem Grundstück kam es zu Aufschüttungen, die eine formelle Baugenehmigung erforderlich machten. Ein entsprechender Antrag wurde bei der Kreisverwaltung gestellt, jedoch abgelehnt.
Daraufhin wurde die Firma, die das Erdreich aufgebracht hatte, von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim zum Rückbau aufgefordert. Im Herbst 2025 wurden die Neuaufschüttungen schließlich vollständig zurückgebaut. Die Frage, wie mit den Altablagerungen zu verfahren sind, war für die Gemeinde Elmstein bis heute unklar.

Kreisverwaltung: Rückbau erforderlich – vermutlich hohe Kosten
Auf Anfrage teilte die Kreisverwaltung Bad Dürkheim mit, dass in zwei Schritten Material zur Auffüllung verwendet wurde. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hatte die Firma, die zuletzt Material aufgebracht hatte, verpflichtet, von den insgesamt ca. 600 m³ aufgebrachten Erdmaterials – unter Berücksichtigung der Bodenverdichtung – 400 m³ zu beseitigen. Diese Maßnahme ist inzwischen vollständig abgeschlossen (Herbst 2025); entsprechende Wiege- und Entsorgungsnachweise wurden vorgelegt.
„Für den sogenannten Altbestand wurde die Firma aber nicht als verantwortlich angesehen. Für diese verbleibende Auffüllung ist dem Grunde nach der Grundstückseigentümer verantwortlich. Dieser gab an, nicht zu wissen, wer die ursprüngliche Auffüllung vorgenommen hat; weitere Erkenntnisse zu einem Verursacher liegen derzeit nicht vor. Entsprechende Verantwortliche wurden bislang nicht benannt. Nach der aktuellen Sachlage wird der Eigentümer daher als sogenannter Zustandsstörer herangezogen. Das entsprechende Verwaltungsverfahren befindet sich in der Vorbereitung.“
Kreisverwaltung
Die Nutzung der Fläche als gelegentlicher Notlandeplatz für Rettungshubschrauber ändert an der baurechtlichen Bewertung nichts, so die Kreisverwaltung.


„Solche Rettungseinsätze sind sicherlich situationsbedingt unabdingbar, begründen aber weder eine dauerhafte Nutzung noch eine baurechtliche Zulässigkeit der vorhandenen Auffüllung bzw. illegalen Abfallablagerung im Außenbereich und Biosphärenreservat, wonach die Untere Bauaufsichtsbehörde verpflichtet ist, den rechtmäßigen Zustand im Außenbereich wiederherzustellen.“
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Trotzdem bleibt die grundsätzliche Problematik bestehen: Ein dauerhaft geeigneter Landeplatz für den Rettungshubschrauber fehlt weiterhin. In akuten Notfällen bedeutet dies, dass der Rettungshubschrauber z.B. in Iggelbach landet, die Rettungshubschrauberbesatzung von der Feuerwehr nach Schafhof gefahren werden muss und die Patienten nach der Notfallversorgung mit dem Rettungwagen nach Iggelbach transportiert werden müssen, bevor sie vom Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus transportiert werden – ein zusätzlicher Zeitverlust, der im Ernstfall kritisch sein kann. Rund 400 Einwohnerinnen und Einwohner von Schafhof sind davon betroffen.
Quelle: Treffpunkt-Pfalz – Holger Knecht




