Mainz – Ab dem 01. März 2026 benötigen Mopeds, Mofas, Roller, E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h ein neues Versicherungskennzeichen. Die Kennzeichenfarbe wechselt jährlich – diesmal von Grün auf Schwarz.
Wer ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs ist, macht sich strafbar. In solchen Fällen drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Zudem gilt: Kommt es zu einem Verkehrsunfall, müssen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer ohne Versicherung sämtliche Schäden selbst tragen.
Fahrzeughalter können das neue Versicherungskennzeichen direkt bei ihrer Versicherung beantragen; viele Anbieter ermöglichen eine Online-Bestellung. Für die Beantragung werden in der Regel der Fahrzeugschein sowie gegebenenfalls eine Bestätigung der aktuellen Versicherung benötigt.
Quelle: Polizeipräsidium Mainz




