Mainz – Das Land Rheinland-Pfalz stellt die Förderung der Tourismuswirtschaft neu auf. Mit dem „Förderprogramm zur Optimierung der Angebotsqualität in der rheinland-pfälzischen Tourismuswirtschaft“ werden die Fördermöglichkeiten für das Tourismusgewerbe erneuert und erweitert. Im Mittelpunkt steht die Förderung einzelner Betriebe. So sollen Investitionen in die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit im ganzen Land gezielt angestoßen werden.

„Rheinland-Pfalz ist ein starkes und beliebtes Reiseland – und der Tourismus entwickelt sich sehr erfreulich. Diese positive Entwicklung wollen wir weiter unterstützen und der Branche zusätzlichen Rückenwind geben. Unsere Gastgeberinnen und Gastgeber investieren in Qualität, moderne Angebote und die Zukunft ihrer Betriebe und genau diesen Einsatz wollen wir als Land unterstützen. Mit dem neuen Förderprogramm machen wir solche Investitionen einfacher, senken die Einstiegshürden und schaffen mehr Spielraum für Investitionen in Qualität, Digitalisierung und eine zukunftsfähige Betriebsentwicklung.“

Wirtschafts- und Tourismusminister Michael Ebling

Mit der Neuausrichtung reagiert das Wirtschafts- und Tourismusministerium sowohl auf die veränderten Investitionsbedarfe der Branche als auch auf die Erfahrungen mit dem bisherigen Förderprogramm. Eine zentrale Neuerung ist die Absenkung des Mindestinvestitionsvolumens von bislang 125.000 Euro auf 50.000 Euro. Zudem können Investitionen künftig auch nach der De-minimis-Verordnung gefördert werden. Bei Investitionen bis 600.000 Euro sind Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten möglich. Für größere Investitionen ab 600.000 Euro besteht im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) die Möglichkeit einer Förderung von bis zu 20 Prozent.

„Wir wollen mit der Förderung dort ansetzen, wo Investitionen konkrete Wirkung entfalten: bei der Qualität des Angebots, bei modernen und effizienten Betriebsprozessen und bei der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Unser Anspruch als Rheinland-Pfalz Gold ist es, gute Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass unternehmerische Ideen auch umgesetzt werden können.“

Michael Ebling

Der Fokus der Förderung liegt auf Vorhaben, die erwarten lassen, dass sie zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots beitragen, nachhaltig wirken und an heutigen Anforderungen und zukünftige Markttrends ausgerichtet sind. Das Investitionsvorhaben muss mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz übereinstimmen und einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem bestehenden Angebot erwarten lassen. Neu ist zudem, dass geförderte Beherbergungsbetriebe die Möglichkeit der Onlinebuchung nachweisen müssen. Damit wird die Investitionsförderung gezielt mit einem weiteren Schritt bei der Digitalisierung des touristischen Angebots verbunden.

DEHOGA-Präsident Gereon Haumann begrüßt die Neuaufstellung:

„Das Gastgewerbe hat lange auf dieses Förderprogramm gewartet. Die niedrigeren Zugangshürden und verbesserten Fördermöglichkeiten sind ein wichtiges Signal für unsere mittelständisch geprägten Betriebe und können dringend notwendige Investitionen anstoßen. Unser besonderer Dank gilt dem Wirtschafts- und Tourismusministerium, das die Hinweise der Branche aufgenommen und sich mit großem Engagement für eine praxistaugliche Förderung eingesetzt hat.“

DEHOGA-Präsident Gereon Haumann

Auch die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz sehen in dem neuen Programm einen wichtigen Investitionsimpuls – insbesondere mit Blick auf die bevorstehende Bundesgartenschau 2029 im Mittelrheintal:

„Gerade im Mittelrheintal brauchen wir in den kommenden Jahren Investitionen in Qualität, Kapazitäten und zeitgemäße touristische Angebote. Die BUGA 2029 bietet der Region eine große Chance, stellt die Betriebe aber zugleich vor erhebliche Investitionsaufgaben. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass das Land die Förderbedingungen verbessert und die Zugangshürden deutlich senkt. Wir danken der neuen Landesregierung für diesen wichtigen Impuls und ermutigen die Betriebe in der Region, die neuen Möglichkeiten für Investitionen mit Blick auf die BUGA 2029 und darüber hinaus zu nutzen.“

Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz

Das Förderprogramm richtet sich an gastgewerbliche touristische Unternehmen im gesamten Land. Förderfähig sind Beherbergungsbetriebe ab zehn Beherbergungseinheiten, Campingbetriebe ab 20 Stellplätzen sowie Gastronomiebetriebe mit mindestens 20 Sitzplätzen im Innenbereich.

Mit dem neuen Programm setzt Rheinland-Pfalz gezielt bei zentralen Herausforderungen der Branche an. Investitionen in Qualität, Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind wesentliche Faktoren für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der touristischen Betriebe im Land.

„Tourismuspolitik ist immer auch Wirtschaftspolitik. Unsere überwiegend mittelständischen und familiengeführten Betriebe erschaffen Werte und Arbeitsplätze und tragen entscheidend zur Lebensqualität und Attraktivität unserer Regionen bei. Mit diesem Förderprogramm wollen wir Unternehmerinnen und Unternehmer ermutigen, jetzt in die Zukunft ihrer Betriebe und damit auch in die Zukunft des Tourismusstandortes Rheinland-Pfalz zu investieren.“

Tourismusminister Ebling
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragsstellung sind auf der Website der ISB zu finden: https://isb.rlp.de/home.html

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima