Berlin – Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer hat ein neues Förderinstrument ins Leben gerufen: Mit der Programmprämie „Liebling Kino“ werden Kinos ausgezeichnet, die deutsche, europäische und künstlerisch anspruchsvolle Filme besonders sichtbar machen und die sich durch ein hochwertiges Programm auszeichnen.
Insgesamt stehen dafür jährlich sieben Millionen Euro aus dem Bundeskulturhaushalt bereit. Die Mittel sollen ausschließlich dem Betrieb der ausgezeichneten Kinos zugutekommen, insbesondere der Finanzierung ihrer kulturellen Programmarbeit. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Anfang November 2025 möglich.
„Kino ist Magie – der Moment, in dem das Licht ausgeht und eine ganze Welt aufgeht. Die neue Programmprämie ist unser Bekenntnis zu dieser Magie – zum Kulturort Kino. Unser Ziel ist es, die deutsche Kinolandschaft zu erhalten und zu stärken. Kinos sind Orte der Begegnung, der Emotion und des gemeinsamen Erlebens – in der Großstadt ebenso wie im ländlichen Raum. Gerade in einer Zeit gesellschaftlicher Spannungen brauchen wir das Gemeinschaftserlebnis Kino und die verbindende Kraft der Filmkunst. Mit unserer Prämie ‚Liebling Kino‘ würdigen wir auch das enorme Engagement der Kinobetreiberinnen und -betreiber, die mit Leidenschaft und Mut die Kulturform Kino zum Leuchten bringen.“
Staatsminister Wolfram Weimer
Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt über ein automatisiertes Verfahren. Grundlage ist ein Punktesystem, das die Zuschauerzahlen für deutsche, europäische und künstlerisch-kreative Filme als auch besondere kulturelle Leistungen berücksichtigt. Als künstlerisch-kreativ gelten Festivalfilme, vom BKM geförderte Produktionen sowie vom „Kuratorium junger deutscher Film“ geförderte Talentfilme. So profitiert letztendlich die gesamte Förderkette von der Produktion bis zur Auswertung von dem Programm.
Als weiteres Kriterium wird auch die Programmarbeit eines Kinos honoriert. Darunter fallen unter anderem Schulkinoveranstaltungen, Repertoirevorführungen, Dokumentar- und Kurzfilmreihen oder Veranstaltungen zu gesellschaftlich relevanten Themen. Die Umsetzung der Kinoprogrammprämie erfolgt durch die Filmförderungsanstalt (FFA).
Teilnahmebedingungen und weitere Informationen unter: www.ffa.de
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)