Mainz – Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute, 11.06.2025, das neue Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz – kurz LBKG verabschiedet. Mit klaren Zuständigkeiten, modernen Strukturen, einem schlagkräftigen Landesamt und finanzieller Unterstützung, stellt sich das Land für die Herausforderungen im Brand- und Katastrophenschutz neu auf.
„Das neue LBKG ist ein weiterer Meilenstein in der Sicherheitsarchitektur unseres Landes. Wir schaffen professionelle Strukturen, setzen auf ein kluges Zusammenspiel zwischen Land und Kommunen und machen den Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz zukunftsfähig.“
Innenminister Michael Ebling
Die Novelle des LBKG reagiert auf gestiegene Anforderungen, wie beispielsweise Klimawandel, Extremwetterlagen und komplexe Gefährdungslagen. Ziel ist es, Krisen künftig noch planbarer, klarer und verlässlicher zu bewältigen. Dabei bleibt der Grundsatz erhalten: Für den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz tragen weiterhin die kommunalen Aufgabenträger die Verantwortung. Das Land kann diese jederzeit unterstützen und in besonderen Ausnahmefällen, etwa bei großflächigen Katastrophenlagen, kann das Land auch selbst die Einsatzleitung übernehmen. Grundlage dafür ist ein gestuftes Unterstützungssystem. Zentrale Neuerung hierbei ist das neu geschaffene Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK). Es übernimmt landesweite Aufgaben wie Risikoanalysen und Einsatzplanung für Landeslagen, Fachberatung und Koordination. Im Ernstfall kann das LfBK die kommunalen Ebenen unterstützen – beratend, leitend oder operativ. Ein rund um die Uhr besetztes Lagezentrum sorgt für frühzeitige Lageerkennung und schnelle Reaktionsfähigkeit. Ergänzt wird das System durch ein verbindliches Verbindungs- und Berichtswesen zwischen allen Ebenen.
Das neue LBKG verpflichtet die kommunalen Aufgabenträger künftig, regelmäßig Bedarfs- und Entwicklungspläne zu erstellen, fortzuschreiben und nun auch der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Auch das Zwei-Stabsmodell (Operativ-Taktischer Stab und Verwaltungsstab), der Einsatz moderner Warnsysteme wie MoWaS, sowie die ab dem Jahr 2026 verpflichtende Hauptamtlichkeit der Brand- und Katastrophenschutzinspekteurinnen und -inspekteure werden nun gesetzlich verankert. Erstmals wird auch die psychosoziale Notfallversorgung gesetzlich geregelt.
Zur Unterstützung der Umsetzung stellt das Land für 2026 und 2027 zusätzlich rund 7,3 Millionen Euro bereit – unter anderem für die Einführung hauptamtlicher Brand- und Katastrophenschutzinspekteurinnen und -inspekteure sowie zur Förderung der kommunalen Planwerke.
„Mit diesem Gesetz stellen wir den Bevölkerungsschutz in Rheinland-Pfalz auf ein zukunftsfähiges Fundament. Wir bündeln Kräfte, schaffen klare Zuständigkeiten und investieren gezielt dort, wo es notwendig ist. Das neue LBKG ist ein starkes Signal für die Sicherheit der Menschen in unserem Land.“
Innenminister Ebling
Quelle: Ministerium des Innern und für Sport