Mainz – Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz spricht sich gegen die Umwandlung der Deutschen Radio Philharmonie in ein Kammerorchester aus. Wir veröffentlichen den Offenen Brief des Landesmusikrats an SWR-Intendant Prof. Dr. Kai Gniffke.
Sehr geehrter Herr Intendant Prof. Dr. Gniffke,
mit großer Besorgnis und entschiedenem Widerspruch nimmt das Präsidium des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz die Absicht des Südwestrundfunks zur Kenntnis, die Deutsche Radio Philharmonie Saarbrücken Kaiserslautern in ein Kammerorchester umzuwandeln. Dieses Vorhaben ist kulturpolitisch kurzsichtig, medienpolitisch hochproblematisch und rechtlich erklärungsbedürftig.
Die Deutsche Radio Philharmonie, entstanden 2007 aus der Fusion des SR Rundfunk-Sinfonieorchesters Saarbrücken mit dem Rundfunkorchester Kaiserslautern des SWR, ist ein vollwertiges Sinfonieorchester mit umfänglichen regionalen Aufgaben, internationaler künstlerischer Ausstrahlung, historischer Bedeutung und einer klar definierten Funktion innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ihre Umwandlung in ein Kammerorchester bedeutet nicht eine bloße organisatorische Anpassung, sondern den substanziellen Abbau eines öffentlich-rechtlichen Kulturangebots, der irreversibel ist.
Was als strukturelle und finanzielle „Anpassung“ dargestellt wird, ist in Wahrheit die faktische Zerschlagung eines sinfonischen Klangkörpers. Denn ein Kammerorchester ist kein funktionales Äquivalent, sondern ein Ensemble mit grundlegend anderen, eingeschränkten künstlerischen Möglichkeiten.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz in besonderer Weise zur Sicherung der Meinungs-, Kultur- und Angebotsvielfalt verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt, dass dieser Auftrag qualitative Standards, inhaltliche Tiefe und kulturelle Substanz umfasst und nicht auf Mindestversorgung reduziert werden darf.
Der SWR-Staatsvertrag verpflichtet den Sender ausdrücklich
- zur Förderung von Kunst und Kultur,
- zur Pflege und Entwicklung kultureller Vielfalt
- sowie zur besonderen Berücksichtigung regionaler kultureller Identitäten.
Ein Sinfonieorchester ist kein austauschbares Format, sondern ein zentrales Instrument zur Erfüllung dieses Auftrags. Die Reduktion auf Kammerorchestergröße schließt große Teile des sinfonischen Repertoires, der zeitgenössischen Orchesterliteratur sowie der musikvermittelnden Bildungsarbeit faktisch aus. Damit wird der gesetzlich definierte Kultur- und Bildungsauftrag qualitativ ausgehöhlt.
Zwar steht dem SWR Programmautonomie zu. Diese endet jedoch dort, wo strukturprägende Bestandteile des öffentlich-rechtlichen Angebots dauerhaft beseitigt werden.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterscheidet klar zwischen programmlicher Gestaltung und einem Abbau tragender Säulen der Grundversorgung.
Ein Sinfonieorchester wie die Radio Philharmonie ist Teil der institutionellen Infrastruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Seine Abschaffung oder Verkleinerung berührt nicht nur einzelne Programme in zwei Sendern, sondern die Grundstruktur des Kulturangebots in zwei Bundesländern. Eine solche Maßnahme bedarf einer besonders sorgfältigen, transparenten und öffentlich nachvollziehbaren Rechtfertigung.
Gerade im Saarland und in Teilen von Rheinland-Pfalz ist die Deutsche Radio Philharmonie einer der wenigen professionellen sinfonischen Klangkörper. Der SWR trägt hier eine besondere Verantwortung für kulturelle Teilhabe, Bildung, Nachwuchsförderung, kulturelle Präsenz und regionale Identität jenseits der Metropolen.
Der Rückzug aus dieser Verantwortung widerspricht dem föderalen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, kulturelle Vielfalt nicht zu zentralisieren oder zu nivellieren, sondern regional zu sichern.
Die Umwandlung eines Sinfonieorchesters in ein Kammerorchester sendet ein fatales Signal, dass kulturelle Exzellenz und Tiefenwirkung verhandelbar seien, sobald sie kostenintensiv werden. Dies untergräbt langfristig die Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks selbst, der gebührenfinanziert seinen gesellschaftlichen Mehrwert gerade aus Qualität, Vielfalt und kultureller Verantwortung bezieht.
Wir fordern den Südwestrundfunk daher nachdrücklich auf,
- von der geplanten Umwandlung der Deutschen Radio Philharmonie Saarbrücken Kaiserslautern Abstand zu nehmen,
- den dauerhaften Erhalt als vollwertiges Sinfonieorchester verbindlich zu sichern
- und die Zukunft dieses Klangkörpers in einem transparenten, öffentlichen Verfahren unter Einbeziehung von Fachöffentlichkeit, Musikern, Kulturinstitutionen und Rundfunkgremien zu diskutieren.
Der Abbau kultureller Substanz ist keine Reform. Er ist ein Rückschritt – rechtlich, kulturpolitisch und gesellschaftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Stieber
im Namen des Präsidiums des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz
Quelle: Landesmusikrat Rheinland-Pfalz




