Pirmasens – Der Jahreswechsel wird traditionell mit Feuerwerk gefeiert. In Pirmasens und den sieben zugehörigen Ortsbezirken darf grundsätzlich geböllert werden. Dennoch appelliert die Stadtverwaltung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterraketen & Co. – zum Schutz von Mensch und Natur.

Ein generelles „Böllerverbot“ gibt es in Pirmasens nicht. Ein solches wäre aus rechtlicher Sicht nur aufgrund nachweisbarer Gefahrensituationen oder beispielsweise erhöhter Verletztenzahlen gegeben.

„Die Situation in der Siebenhügelstadt rechtfertigt aus unserer Sicht ein solches Verbot nicht.“

Steffen Schmitt, Leiter des Ordnungsamtes

Auch Feinstaub oder Lärmbelastung würden keine ausreichende rechtliche Grundlage für ein entsprechendes Verbot darstellen, so Schmitt weiter. 

Dennoch gibt es Einschränkungen: So dürfen Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhaus, Kindern- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, etwa Tankstellen, abgebrannt werden. Darauf weist das Ordnungsamt hin.

Die Untere Naturschutzbehörde bittet alle die Feiernden beim Entzünden von Feuerwerkskörpern Rücksicht auf die Natur zu nehmen.

„Der Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume hat hier höchste Priorität.“

André Jankwitz, Leiter des Garten- und Friedhofsamtes

So sollte ein Feuerwerk mindestens 1.000 Meter Abstand zu Schutzgebieten und Grünanlagen haben, in denen sich Wildtiere befinden.

Jankwitz verweist außerdem darauf, dass Feuerwerk in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten verboten ist. Auch das Verursachen von Lärm oder Luftverunreinigungen ist gemäß Schutzgebietsverordnung zumeist nicht erlaubt. Auch in Landschaftsschutzgebieten, die vor allem dem Schutz von Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft dienen, sind Feuerwerk nur zulässig, wenn die Natur nicht geschädigt wird. Handlungen, die eine solche Wirkung haben können, bedürfen in der Regel einer vorherigen Erlaubnis der Naturschutzbehörde.

Zudem gelten auch artenschutzrechtliche Vorschriften. Das Zünden von Feuerwerk verursacht nicht nur bei den Haustieren, sondern auch bei Wildtieren enormen Stress – und das in einer besonders sensiblen Zeit. Denn im Winter ist Futter nur schwer zu finden und die Wildtiere müssen mit ihrer Energie haushalten. Sie werden aufgeschreckt, können Lärm und Lichtreflexe nicht zuordnen und geraten in Panik. Daher sollte Feuerwerk nie in der Nähe von Wäldern gezündet werden. In öffentlichen Grünanlagen und Parks sammeln sich viele Vögel und andere Tiere zur Nacht- und Winterruhe, genauso wie in Gärten oder auf Bäumen und im Gebüsch. Auch Ufer von Weihern, Seen und die offene Feldflur sind keine geeigneten Orte für das Silvester-Feuerwerk. 

„Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern entsteht zudem zwangsläufig Müll, der insbesondere in unseren Parks- und Grünanlagen nichts zu suchen hat.“

André Jankwitz

In diesem Zusammenhang erinnert der Wirtschafts- und Servicebetrieb daran, dass ausgebrannte Feuerwerkskörper und Böller in den Restmüll gehören. Dazu Abfallberaterin Kerstin Trappmann:

„Auch Mehrschussbatterien aus Pappschachteln gehören nicht zum Altpapier, da die Ton- oder Kalkrückstände im Boden der Batterien bei der Altpapierverwertung nicht verarbeitet werden können. Feiernde sollen unbedingt darauf achten, keine noch brennenden, heißen oder warmen Feuerwerkskörper in die Restmülltonne zu werfen. Sonst kann sich der darin befindliche Abfall entzünden.“

Abfallberaterin Kerstin Trappmann
Über die Lage von Schutzgebieten und Naturdenkmälern und deren unmittelbare Umgebung informiert die Homepage des Garten- und Friedhofsamtes unter www.pirmasens.de/naturschutz.

Die Pirmasenser Feuerwehr hat die wichtigsten Verhaltenstipps zum richtigen Umgang mit Raketen, Böllern und Co. zusammengestellt:

  • Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahre damit nicht hantieren. Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies aus erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ist untersagt.  
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Hand. Auch Kanonenschläge und Böller lassen sich am sichersten auf dem Boden entzünden. Verwenden Sie möglichst Stabfeuerzeuge.
  • Achten Sie darauf, dass als Abschussrampe für Raketen verwendete Flaschen sicher stehen und so ausgerichtet sind, dass die Raketen senkrecht und ohne Hindernisse aufsteigen können.
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie „Blindgänger“ niemals noch einmal.
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen. Kaufen Sie ausschließlich Feuerwerksartikel, die über eine Prüfnummer des Bundesamtes für Materialprüfung (BAM) verfügen. 
  • Tragen Sie keine Feuerwerkskörper am Körper, in Hemd-, Hosen- oder Manteltaschen.
  • Wer Alkohol getrunken hat, sollten den pyrotechnischen Teil des Jahreswechsels lieber nüchternen „Feuerwerkern“ überlassen.
  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Löschen Sie glimmende Verpackungs- oder Feuerwerksreste mit einer Gießkanne oder einem Eimer Wasser ab.
  • Achten Sie darauf, dass die Straßen auch während der Silvesternacht befahrbar bleiben.
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Die Pirmasenser Feuerwehr wünscht einen schönen und sicheren Jahreswechsel.


Quelle: Stadtverwaltung Pirmasens