Schifferstadt – Am 1. Oktober 1950 wurden der „aufwärtsstrebenden Gemeinde“ Schifferstadt auf eigenen Antrag hin die Stadtrechte verliehen – „durch wirtschaftliche und soziale Leistungen, gemeindliche Einrichtungen, gewerbliche Tätigkeit und durch den Fleiß und die Tatkraft ihrer Bürger“, so heißt es in der Verleihungsurkunde.
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