Für viele Jecken und Narren läuft die fünfte Jahreszeit. Doch Narrenfreiheit gibt es im Straßenverkehr nicht. Zwar ist es grundsätzlich nicht verboten, kostümiert Auto zu fahren, darauf weist der ADAC hin. Sicht, Gehör- und Bewegungsfreiheit dürfen jedoch nicht eingeschränkt sein. Auch das Gesicht darf dabei nicht verdeckt oder verhüllt sein. Andernfalls droht ein Bußgeld von 60 Euro. Bei einem Unfall kann die Vollkaskoversicherung die Kostenübernahme teilweise ablehnen und in der Kfz-Haftpflicht kann sich eine Mithaftung ergeben.
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