Karlsruhe – Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat heute sein Urteil über die Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer Beschwerdeführer verkündet. Demnach hat die Bundesregierung jedenfalls dann keine grundrechtliche Schutzpflicht gegenüber Ausländern im Ausland, die vom militärischen Handeln dritter Staaten betroffen sind, wenn sich diese Angriffe nach Einschätzung der Bundesregierung im Rahmen des völkerrechtlich Vertretbaren halten. Damit hat das BVerfG die Rechtsauffassung der Bundesregierung im Ergebnis bestätigt.

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