Kultur, Tourismus und Veranstaltungen in der Pfalz

Schlagwort: Polizei (Seite 1 von 11)

3. landesweite Aktionswoche „Deine PoliZEIT“ – den Polizeiberuf live erleben!

Mainz – Action, Teamwork, Verantwortung – und kein Tag wie der andere. Wenn du wissen willst, ob der Polizeiberuf zu dir passt, dann ist jetzt deine Chance! Die Polizei Rheinland-Pfalz lädt dich vom 13. bis 19. April 2026 zur landesweiten Aktionswoche „Deine PoliZEIT“ ein. Eine Woche voller Einblicke, echter Stories und direktem Austausch mit den Menschen, die den Job jeden Tag leben.

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Landespolizeiorchester RLP präsentiert Konzert „zusammen:leben“ in Kaiserslautern

Kaiserslautern – Wie wollen wir miteinander leben? Mit dieser Frage setzte sich das Konzert „zusammen:leben – ein Konzert für junge Menschen übers Mit(einander)reden“ heute in der Fruchthalle Kaiserslautern auseinander. Im Rahmen des 750-jährigen Stadtjubiläums gestaltete das Landespolizeiorchester Rheinland-Pfalz ein besonderes Konzertformat für Schülerinnen und Schüler der 8. bis 10. Klassen.

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Polizeiliche Bilanz zur Fastnacht 2026 fällt erneut positiv aus

Mainz – Auch dieses Jahr kann die Polizei Rheinland-Pfalz nach den närrischen Tagen positive Bilanz ziehen. Trotz hoher Besucherzahlen sei die Straßenfastnacht 2026 weitgehend geordnet verlaufen, so der Minister. Die frühzeitige Planung und die enge Zusammenarbeit mit Ordnungsbehörden und Veranstaltern trugen maßgeblich zur Sicherheit der Feiernden bei.

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Bernd Gaudera beim Prüfungskonzert im Studiengang Master Musik in Mannheim

Mannheim – Im Kulturhaus Käfertal in Mannheim fand am Mittwoch, 11.02.2026, das Prüfungskonzert im Studiengang Master Musik – Dirigieren Blasorchester der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim (MuHo) statt. Der aus Lambrecht stammende Dirigent Bernd Gaudera präsentierte gemeinsam mit dem Landespolizeiorchester Baden-Württemberg (LPO BW) ein anspruchsvolles und vielseitiges Konzertprogramm.

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Karneval und Fasching: Das gilt beim Autofahren

Für viele Jecken und Narren läuft die fünfte Jahreszeit. Doch Narrenfreiheit gibt es im Straßenverkehr nicht. Zwar ist es grundsätzlich nicht verboten, kostümiert Auto zu fahren, darauf weist der ADAC hin. Sicht, Gehör- und Bewegungsfreiheit dürfen jedoch nicht eingeschränkt sein. Auch das Gesicht darf dabei nicht verdeckt oder verhüllt sein. Andernfalls droht ein Bußgeld von 60 Euro. Bei einem Unfall kann die Vollkaskoversicherung die Kostenübernahme teilweise ablehnen und in der Kfz-Haftpflicht kann sich eine Mithaftung ergeben.

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