Speyer – Die Stadt Speyer erlässt auch in diesem Jahr zur Gefahrenabwehr eine Allgemeinverfügung, die das Abbrennen von Pyrotechnik über das bestehende Abbrennverbot vom 02. Januar bis 30. Dezember hinaus auch am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 im Bereich des Altpörtels und dem Straßenzug Maximilianstraße bis zur Alten Münze untersagt. Die Anordnung basiert auf der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
„Der Jahreswechsel ist ein besonderer Moment, den wir alle gebührend feiern möchten. Mit dem 3D-Videomapping am Altpörtel anlässlich des 50. Jubiläums des Weihnachts- und Neujahrsmarktes wird täglich gezeigt, dass es auch ohne Pyrotechnik festliche und beeindruckende Erlebnisse gibt. Dort, wo das Zünden von Feuerwerkskörpern erlaubt ist, ist besondere Vorsicht geboten. Die Rettungskräfte und Notaufnahmen sind über den Jahreswechsel besonders stark gefordert, und die medizinische Hilfe für andere Fälle kann dadurch verzögert werden.“
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler
Das Abbrennverbot vom 31. Dezember bis 1. Januar gilt im Bereich des Altpörtels, innerhalb der Grenzen Gutenbergstraße bis zum Altpörtel im Westen, Korngasse im Norden, und der Maximilianstraße im Süden sowie die gesamte Maximilianstraße bis Gebäude Maximilianstraße 90 ( Alte Münze). In diesem Areal besteht durch das Zünden von Feuerwerkskörpern ein besonders hohes Gefahrenrisiko für Personen und die im Rahmen des Weihnachts- und Neujahrsmarkts aufgebauten Holzbuden und die Schlittschuhbahn. Die Einsatzkräfte des Kommunalen Vollzugsdienstes sowie eine zu diesem Zweck von der Stadt beauftragte Sicherheitsfirma werden den genannten Bereich überwachen. So soll verhindert werden, dass beispielsweise Weihnachtsmarktbuden in Brand geraten oder Menschen gefährdet werden, da die Maximilianstraße zu dieser Zeit stark besucht ist.
Umweltdezernentin Irmgard Münch-Weinmann appelliert zudem an die Bevölkerung, im privaten Bereich Rücksicht auf Natur, Tiere und Mitmenschen zu nehmen:
„Für viele Menschen gehört Feuerwerk in der Silvesternacht dazu, doch wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, welche Auswirkungen Knall und Licht auf unsere Umwelt haben. Die Natur, Wildtiere und auch Haustiere leiden unter der erhöhten Feinstaubbelastung, dem Lärm und den grellen Lichtern. Auch Menschen, die traumatische Erfahrungen gemacht haben, können durch die Explosionen stark belastet werden. Wir bitten daher alle, auf mögliche Alternativen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu setzen, um Silvester sicher, umweltfreundlich und für alle freudig zu gestalten.“
Irmgard Münch-Weinmann
Gemäß der Sprengstoffverordnung des Landes ist außerdem das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum aus Sicherheitsgründen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen untersagt.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer mit beiliegendem Lageplan wurde im Amtsblatt Nr. 043/2025 bekannt gegeben und kann unter www.speyer.de/allgemeinverfügung eingesehen werden.
Quelle: Stadt Speyer




