Neustadt an der Weinstraße – Zum Jahreswechsel weist die Stadtverwaltung auf die Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin. Ziel ist es, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, vor Verletzungen zu schützen und Brände sowie Sachschäden insbesondere an historisch wertvoller Bausubstanz zu verhindern.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr wieder vom 29. bis einschließlich 31. Dezember (2025) erlaubt. Das Abbrennen von Pyrotechnik ist bundesrechtlich ausschließlich am 31. Dezember sowie am 1. Januar zulässig. Unabhängig davon gelten jedoch weitere gesetzliche Einschränkungen, die insbesondere in Teilen des Stadtgebiets von Neustadt zu beachten sind.
In weiten Teilen der Altstadt sowie in weiteren geschützten Bereichen ist Feuerwerk nicht erlaubt. Das ergibt sich aus dem bundesweit gültigen Sprengstoffrecht. Nach § 23 des Sprengstoffgesetzes ist Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie von besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten.

Zu diesen brandempfindlichen Gebäuden zählen auch Fachwerkhäuser. Und da die Neustadter Altstadt den größten Fachwerkhausbestand der Pfalz beheimatet, findet dieses Verbot Anwendung. Die Dichte historischer Gebäude und zahlreicher weiterer Baudenkmäler stellt ein kulturelles Erbe dar, das es besonders zu schützen gilt. Daraus resultieren die hohen Anforderungen an den Brandschutz.

Als laut Gesetzestext „unmittelbaren Nähe“ werden bis zu 200 Meter angenommen. Für Feuerwerkskörper, die keine Raketen sind, ist mindestens ein Abstand von 50 Metern einzuhalten. Aufgrund der engen Bebauung, der Vielzahl an Fachwerkhäusern und der begrenzten Abstände bedeutet dies, dass insbesondere das Abschießen von Raketen im Bereich des Marktplatzes und in großen Teilen der Altstadt grundsätzlich unzulässig ist.

In den bekannten Gefahren- und Einsatzschwerpunkten werden in der Silvesternacht wieder verstärkt Kontrollen durchgeführt. Der Kommunale Vollzugsdienst des Ordnungsamtes ist zum Teil gemeinsam mit der Polizei unterwegs. Verstöße gegen die Abbrennverbote können Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das städtische Sicherheitskonzept basiert auf dem Zusammenspiel der bundeseinheitlichen Regelungen, gezielten Kontrollen sowie dem in der Vergangenheit gezeigten verantwortungsbewussten Verhalten der weit überwiegenden Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger. Nur so können die Risiken in der Silvesternacht auch diesmal wieder geringgehalten werden.

Für die Bereiche des Stadtgebiets, in denen das Abbrennen von Feuerwerk zulässig ist, appelliert die Stadtverwaltung an einen verantwortungsvollen Umgang mit Pyrotechnik. Klassisches Silvesterfeuerwerk der Kategorie 2, wie Raketen oder Böller, darf ausschließlich von Erwachsenen verwendet werden. Beim Abbrennen ist stets auf einen ausreichenden Abstand zu Gebäuden zu achten. Die Gebrauchsanweisungen sind einzuhalten.

Feuerwerkskörper sollten nie in der Hand gehalten, sondern im Freien auf dem Boden abgelegt und gezündet werden. Anschließend ist ein Sicherheitsabstand von drei Metern einzuhalten. Raketen dürfen ebenfalls nie aus der Hand gestartet werden, sondern aus standsicheren Vorrichtungen. Beschädigte Raketen dürfen nicht gezündet werden, da ihre Flugbahn unberechenbar ist. Nicht explodierte Feuerwerkskörper dürfen nicht erneut gezündet werden.

Feuerwerk der Kategorie 1, wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Knallerbsen, darf ganzjährig von Personen ab zwölf Jahren verwendet werden. Kinder sollten sie jedoch nur unter Aufsicht benutzen. Vor dem Abbrennen in Innenräumen ist zu prüfen, ob dies ausdrücklich erlaubt ist. Auch hierbei sind die Gebrauchsanweisungen zu beachten. Tischfeuerwerk und Wunderkerzen dürfen nicht in der Nähe leicht entzündlicher Materialien wie Gardinen gezündet werden. Eine feuerfeste Unterlage sollte grundsätzlich verwendet werden.
Unabhängig von der Art des Feuerwerks empfiehlt es sich, für den Notfall einen Feuerlöscher bereitzuhalten. In der Silvesternacht sollten Fenster und Lüftungsklappen geschlossen und Balkone möglichst frei von Brandlasten gehalten werden.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Verletzungen oder Bränden kommen, gilt es, Ruhe zu bewahren, umgehend den Rettungsdienst oder die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 zu verständigen und Erste Hilfe zu leisten.
Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um die Einhaltung der Regelungen und um einen weiterhin verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk, damit der Jahreswechsel für alle sicher und friedlich verläuft.


Quelle: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße