Bad Dürkheim – Noch bevor sich die Tore zum Wurstmarkt öffnen, war der Zoll bereits im Einsatz: Am vergangenen Dienstag, 09.09.2025, führten rund 120 Einsatzkräfte vom Hauptzollamt Saarbrücken eine umfassende Prüfung im Schaustellergewerbe durch.

Während der Aufbauphase des größten Weinfestes der Welt wurden 90 Personen befragt und zahlreiche Beschäftigungsverhältnisse überprüft. Schon die ersten Ergebnisse zeigen deutliche Auffälligkeiten:

  • 3 Fälle von illegalem Aufenthalt,
  • 11 Verdachtsfälle auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt,
  • 6 Verstöße gegen das Mindestlohngesetz,
  • 5 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht,
  • 2 Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
  • 1 Fall von Leistungsmissbrauch.

„Gerade in Branchen mit vielen kurzfristigen Arbeitsverhältnissen ist das Risiko von Verstößen hoch. Deshalb setzen wir auf gezielte und konsequente Kontrollen. Unser Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen zu sichern und ehrliche Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen.“

Karin Schmidt, Pressesprecherin vom Hauptzollamt Saarbrücken

Die weiteren Prüfungen dauern an.

Gegen die drei georgischen Staatsangehörige im Alter von 26, 33 und 43 Jahren wurden aufgrund des illegalen Aufenthalts Strafverfahren eingeleitet. Zudem lag gegen einen der Männer ein Strafbefehl wegen der Verwendung eines gefälschten Passes vor.

Die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen obliegen der zuständigen Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim.


Quelle: Hauptzollamt Saarbrücken