Mainz – Neustadt an der Weinstraße erhält zusätzlich 5,4 Millionen Euro Landesmittel für die Ausrichtung der Landesgartenschau in 2027. Aufgrund von erheblichen Kostensteigerungen hatte die Stadt Neustadt an der Weinstraße die Landesregierung um zusätzliche finanzielle Unterstützung gebeten. Das Kabinett hat sich auf eine finanzielle Aufstockung verständigt. Damit ist die endgültige Finanzierung der Landesgartenschau in Neustadt an der Weinstraße nun beschlossen. Die Stadt erhält insgesamt rund 23 Millionen Euro vom Land.

„Die Landesgartenschau ist ein ganz besonderes Ereignis für die Stadt Neustadt an der Weinstraße. Die Maßnahmen, die das Stadtbild und auch das Umland enorm aufwerten, werden langfristig und nachhaltig in die gesamte Region hineinwirken. Es ist uns daher ein Anliegen, Neustadt an der Weinstraße die Mittel zur Verfügung zu stellen, die die Stadt aufgrund gestiegener Baukosten für die Ausrichtung der Landesgartenschau nicht selbst stemmen kann.“

Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau führt die begleitende Beratung der LGS‑Kommune federführend für die gesamte Landesregierung durch.

Insgesamt benötigt Neustadt eine Erhöhung des Landesbudgets im investiven Bereich in Höhe von 5,4 Millionen Euro, die das Land nun zur Verfügung stellt. Das stellt auch für das Land einen finanziellen Kraftakt dar. 

Die erheblichen zusätzlichen Mittel stellen mit 2,38 Millionen Euro das Innenministerium, mit 2,12 Millionen Euro das Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium und mit 0,9 Millionen Euro das Umweltministerium bereit. 

Zudem werden weitere flankierende Maßnahmen außerhalb des Landesgartenschaugeländes für eine zukunftsfähige Entwicklung der Stadt Neustadt an der Weinstraße umgesetzt, welche die Stadt auch finanziell entlasten. Dazu zählen bspw. Maßnahmen, wie Radwegebau, ein Mobilitätshub am S-Bahnhaltepunkt Böbig, Weinbergsrundwege oder der Holzmodulbau in der zukünftigen LGS-Geschäftsstelle, die jeweils von Bund bzw. Land finanziert werden.


Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz