Lambrecht – Mit Aufnahmeschreiben vom 19.12.2013 wurde die Stadt Lambrecht als einige von wenigen Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz in das Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – Nachhaltige Stadt“ aufgenommen.

Die Stadtkernsanierung in Lambrecht bietet auch für private Hauseigentümer die Möglichkeit finanzielle Vorteile bei der Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zu erhalten. Sofern das zu sanierende Gebäude im Sanierungsgebiet liegt und das Vorhaben die komplette Modernisierung des Gebäudes beinhaltet, ist eine Förderung nach der Modernisierungsrichtlinie bis zu einem Betrag von bis zu 30.000 € möglich und wird grundsätzlich als einmalige Pauschale gewährt. Einzelmaßnahmen wie der Einbau neuer Fenster, ein neuer Fassadenanstrich etc. sind grundsätzlich nicht förderfähig, können aber gesondert begutachtet und eine Entscheidung im Einzelfall getroffen werden.

Das Ministerium für Innern und für Sport hat den Förderzeitraum der Gesamtmaßnahme Stadtkernsanierung II bis zum 31.12.2026 verlängert, um eine erfolgreiche Umsetzung zu gewährleisten. Da der Förderzeitraum auf 12 Jahre festgelegt ist, bedeutet dies, dass die privaten Modernisierungsvorhaben bis Mitte 2029 abgeschlossen sein müssen, damit die Schlussrechnung der Gesamtmaßnahme Stadtkernsanierung II termingerecht vorgelegt werden kann. Da die Modernisierungsvereinbarung für die privaten Eigentümer eine Laufzeit von 2 Jahren vorsieht, können noch bis zum Ende des Jahres 2026 Städtebaufördermittel für private Modernisierungen beantragt werden, da dann noch sichergestellt ist, dass die privaten Maßnahmen rechtzeitig abgeschlossen sind. Die Stadt Lambrecht bittet daher alle interessierten Privatpersonen Fördermittel für private Modernisierungen bis spätestens;31.12.2026 zu beantragen.

Wichtig ist hierbei auch, dass vor Beginn der jeweiligen Modernisierungsmaßnahme immer die Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht, die Stadt Lambrecht sowie das für die Stadtkernsanierung beauftragte Planungsbüro Deubert & Partner, Kleine Wüst 16, 67280 Quirnheim über das geplante Vorhaben informiert werden. Nur dann ist die Möglichkeit der Förderung gewährleistet. Der gesamte Verfahrensablauf kann aus dem hierfür erstellten Flyer entnommen werden, der im Zunfthaus, Wallonenstr. 11 erhältlich ist.

Neben der Möglichkeit der Bezuschussung für Vorhaben im Sanierungsgebiet bestehen auch erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten nach den Regelungen des EStG. Bei vermieteten Objekten beträgt die AfA bis zu 100% über 12 Jahre, bei eigengenutzten Gebäuden bis zu 90 % über 10 Jahre. 

Private Modernisierungen, die lediglich die steuerlich erhöhte Abschreibung erhalten, können noch bis zum 15.12.2029 einen Antrag auf steuerlich erhöhte Abschreibung stellen, da diese von der Schlussabrechnung nicht betroffen sind.

Für Rückfragen zu der Antragstellung können sich interessierte Personen an die Bauabteilung der Verbandsgemeinde unter Tel. 06325/181-168, Stadtbürgermeister Andreas Ohler oder die Beigeordnete Tanja Bundenthal-Beck unter Tel. 06325/95410 sowie das Planungsbüro Deubert & Partner unter Tel. 06359/80168-0 wenden. Gerne auch per Mail an holger.ziener@vg-lambrecht.de, stadt@lambrecht-pfalz.de oder j.clemenz@hldeubert.de.

Quelle: Stadt Lambrecht