Haßloch – Im Vogelpark Haßloch hat es unter den Wasservögeln einen Ausbruch der Aviären Influenza, umgangssprachlich Vogelgrippe genannt, gegeben. Darum ist der Vogelpark bis auf Weiteres geschlossen. Das teilte das Veterinäramt der Kreisverwaltung am 24.02.2026 mit.
Um die weiteren Tiere des Vogelparks vor der Tierseuche zu schützen, war bis zum Dienstnachmittag die Tötung von rund 20 Wasservögeln notwendig.
Der Gesamtbestand aller Vögel im Vogelpark wurde zuvor auf rund 200 Tiere geschätzt. Am Montag ist auch eine risikoorientierte Beprobung durchgeführt worden, um einen Befall in weiteren Vogelgruppen im Park auszuschließen. Das Veterinäramt erwartet, dass die Ergebnisse Ende der Woche vorliegen.
Der erste Verdachtsfall im Vogelpark war eine verstorbene Kanadagans, die am Donnerstag, 18. Februar 2026, gemeldet worden war. Die Probe ist laut Institut für Tierseuchendiagnostik in Koblenz positiv auf das Virus getestet worden und zeigt eine hohe Viruslast. Eine Bestätigung des nationalen Referenzlabors, des Friedich-Löffler-Instituts (FLI), steht noch aus.
Am Sonntag, 22. Februar, sind eine Kanadagans und zwei Hausgänse verendet, am Montag je eine weitere Kanada- und Hausgans. Die schnelle Verbreitung unter den Wasservögeln im Park mit nun sechs toten Tieren machte aus Seuchenschutzgründen die Keulung der Wasservögel notwendig.
Das Veterinäramt befindet sich wegen weiterer Maßnahmen in Abstimmungsgesprächen mit dem Landesuntersuchungsamt.
Weitere Informationen und ein Steckbrief zur Vogelgrippe des FLI gibt es auf www.kreis-bad-duerkheim.de/vogelgrippe.
Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Vogelgrippe – Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel ab 28.02.2026
Aufgrund des amtlich festgestellten Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5N1, umgangssprachlich Vogelgrippe oder Geflügelpest, im Vogelpark Haßloch hat der Landkreis Bad Dürkheim eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Tierseuche erlassen, welche am 28.02.2026 in Kraft tritt.
Gemäß diesen rechtlich bindenden Vorgaben wird die sogenannte Aufstallung von Geflügel (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben) für das Gebiet der Gemeinde Haßloch angeordnet.
Die Verpflichtung zur Aufstallung gilt zunächst bis zum 31. März 2026. Aufstallung bedeutet, dass die Tiere ausschließlich entweder in einem geschlossenen Stall oder in einem gesicherten Auslauf zu halten sind. Gesicherter Auslauf bedeutet, dass er mindestens nach oben mit einer überstehenden, gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bedeckt ist, zum Beispiel einer undurchlässigen Folie oder einem Vlies, und der Auslauf zu den Seiten hin sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln begrenzt ist, zum Beispiel mit einem Netz.
Außerdem ist die Durchführung von Geflügelbörsen und -märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel zum Kauf oder zur Schau gestellt wird, bis auf Weiteres untersagt.
Auch sind Geflügelhalterinnen und -halter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bislang nicht nachgekommen sind, aufgefordert, die Geflügelhaltung unverzüglich beim Veterinäramt des Landkreises Bad Dürkheim anzuzeigen.
Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen und ein Steckbrief zur Vogelgrippe des Friedrich-Löffler-Instituts finden Sie auf www.kreis-bad-duerkheim.de/vogelgrippe.
Quelle: Kreisverwaltung Bad Dürkheim




