Ludwigshafen – Ludwigshafens Stadtrat hat am 22. Juni 2026 eine auf sechs Wochen befristete Gefahrenabwehrverordnung (GAVO) für den Berliner Platz und dessen Umgebung beschlossen. Die GAVO ist ab Freitag, 26. Juni, bis einschließlich Donnerstag, 6. August 2026, wirksam. In diesem Zeitraum wird der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) den Schwerpunkt seiner Kontrollen auf die Innenstadt legen.

Der räumliche Geltungsbereich der Gefahrenabwehrverordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums im öffentlichen Verkehrsraum umfasst den Berliner Platz mit dem Platanenhain, die Heny-Roos-Passage, die Grünanlage Lichtenberger Ufer, die Rheinschanzenpromenade, den Ernst-Bloch-Platz, den angrenzenden Kurzzeitparkplatz Yorckstraße, die Flächen um die Rhein-Galerie sowie den Bereich um die S-Bahn.

Das von der GAVO betroffene Areal wird im Norden einschließlich des Geländes der Rhein-Galerie durch die Rheinufer- und Zollhofstraße, im Westen durch die Bismarckstraße mit dem Platanenhain, im Osten durch den Rhein sowie im Süden durch die Yorckstraße, weiter südlich durch die „Schneckennudelbrücke“ und die Rheinpromenade begrenzt. In diesem definierten Bereich ist es in den Nächten von Donnerstag auf Freitag, von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag sowie vor gesetzlichen Feiertagen verboten, jeweils zwischen 21 und 7 Uhr des Folgetages Alkohol zu konsumieren oder mitzuführen. Ferner untersagt die GAVO für den Berliner Platz das Mitführen von Glasgetränkebehältnissen wie Flaschen oder Gläser. Vorsätzliche oder fahrlässige Vergehen gegen die GAVO können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Ausgenommen von dem Glasflaschenverbot sind gastronomische Betriebe im Rahmen ihrer Erlaubnis und Anwohner beim Transport zu oder von ihrer Wohnung. Das Verbot des Alkoholkonsums gilt nicht in genehmigten Außengastronomiebereichen, bei ausdrücklich zugelassenen Veranstaltungen und für den Aufenthalt in geschlossenen Räumen.

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen hat sich für diese zeitlich befristete GAVO entschieden, da gemäß Paragraf 70 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Gefahrenabwehrverordnungen, in denen eine längere Geltungsdauer als sechs Wochen vorgesehen ist, vor ihrem Erlass bei der ADD zur Genehmigung vorzulegen sind.


Quelle: Stadt Ludwigshafen