Neuwied-Engers – Der Landesmusikverband Rheinland-Pfalz e.V. (LMV) begrüßt die Unterstützung der Kommunen durch das Sondervermögen ausdrücklich. Darin sieht der Verband eine wichtige Chance, die kommunale Infrastruktur zu stärken und damit auch die kulturelle Vielfalt vor Ort langfristig zu sichern. Gleichzeitig fordert der LMV, die Kulturförderung durch ein verbindliches Kulturfördergesetz dauerhaft auf eine verlässliche Grundlage zu stellen.
„Das Sondervermögen ist ein wichtiger Schritt, um unsere Städte und Gemeinden finanziell zu entlasten. Entscheidend ist aber, dass auch die kulturelle Infrastruktur davon profitiert. Denn Kultur findet nicht irgendwo statt, sondern mitten in unseren Dörfern und Städten – in Gemeindehäusern, Proberäumen und Veranstaltungshallen.“
Dr. Norbert Herhammer, neuer Präsident des Landesmusikverbandes Rheinland-Pfalz
Gerade die Amateurmusik ist auf funktionierende kommunale Einrichtungen angewiesen. Musikvereine, Blasorchester und Spielmannszüge nutzen vielerorts gemeindeeigene Gebäude für ihre regelmäßigen Proben, die Nachwuchsarbeit und ihre Konzerte. Die Unterhaltung, Sanierung und Modernisierung dieser Einrichtungen stellen viele Kommunen jedoch vor erhebliche finanzielle Herausforderungen.
Aus Sicht des Landesmusikverbandes muss deshalb sichergestellt werden, dass die Mittel aus dem Sondervermögen auch für den Erhalt und die Weiterentwicklung kulturell genutzter kommunaler Gebäude eingesetzt werden können.
„Was nützt einem Musikverein eine projektbezogene Förderung für ein Konzert, wenn ihm gleichzeitig der Proberaum fehlt oder die Gemeindehalle nicht mehr genutzt werden kann? Wir müssen Kultur ganzheitlich denken. Dazu gehört nicht nur die Förderung einzelner Veranstaltungen, sondern vor allem die Sicherung der Strukturen, die kulturelles Leben überhaupt erst ermöglichen.“
Dr. Norbert Herhammer
Kultur darf nicht dauerhaft freiwillige Aufgabe bleiben
Bislang zählt die Kulturförderung in Rheinland-Pfalz zu den freiwilligen kommunalen Aufgaben. Gerade in finanziell angespannten Kommunen führt dies dazu, dass kulturelle Angebote und Einrichtungen zunehmend unter Druck geraten können.
Der Landesmusikverband sieht deshalb in einem Kulturfördergesetz für Rheinland-Pfalz einen notwendigen nächsten Schritt, wie es im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbart wurde. Ein solches Gesetz muss die kulturelle Grundversorgung, die Verantwortung des Landes und der Kommunen sowie verlässliche Förderstrukturen verbindlich regeln. Dabei müssen auch die Bedürfnisse der ehrenamtlich getragenen Amateurmusik angemessen berücksichtigt werden.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem Sondervermögen neue finanzielle Handlungsspielräume für die Kommunen entstehen. Diese Chance sollten wir nutzen, um die kulturelle Infrastruktur nachhaltig zu stärken. Ein Kulturfördergesetz wäre die konsequente Fortsetzung dieses Weges. Denn kulturelle Teilhabe und musikalische Bildung dürfen nicht davon abhängen, wie gut die Haushaltslage einer einzelnen Gemeinde gerade ist.“
Dr. Norbert Herhammer
Verlässliche Strukturen statt ausschließlich projektbezogener Förderung
Mit rund 750 Mitgliedsvereinen und mehr als 29.000 aktiven Musikerinnen und Musikern vertritt der Landesmusikverband Rheinland-Pfalz einen bedeutenden Teil der organisierten Amateurmusik im Land.
Die Vereine leisten weit mehr als die Gestaltung von Konzerten: Sie ermöglichen musikalische Bildung, fördern die Gemeinschaft zwischen den Generationen, schaffen Begegnungsräume und tragen wesentlich zur Lebensqualität insbesondere im ländlichen Raum bei.
Damit diese Arbeit auch künftig möglich bleibt, braucht es neben der Projektförderung vor allem verlässliche Rahmenbedingungen für die kontinuierliche Vereinsarbeit.
„Unsere Musikvereine und Spielmannszüge sind lebendige Kulturorte. Sie brauchen keine Förderung, die nur den einzelnen Auftritt oder ein Projekt ermöglicht, sondern Rahmenbedingungen, unter denen sie das ganze Jahr über arbeiten können. Wer Kultur langfristig erhalten will, muss auch ihre Grundlagen sichern.“
Dr. Norbert Herhammer
Der Landesmusikverband Rheinland-Pfalz verbindet daher seine ausdrückliche Zustimmung zur kommunalen Unterstützung durch das Sondervermögen mit dem Appell an die Landespolitik, die Einführung eines Kulturfördergesetzes entschlossen voranzubringen. Denn nur dort, wo Räume, Strukturen und verlässliche Rahmenbedingungen vorhanden sind, kann Kultur dauerhaft entstehen, wachsen und Menschen verbinden.
Quelle: Landesmusikverband Rheinland-Pfalz e.V.






