Karlsruhe – Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat heute sein Urteil über die Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer Beschwerdeführer verkündet. Demnach hat die Bundesregierung jedenfalls dann keine grundrechtliche Schutzpflicht gegenüber Ausländern im Ausland, die vom militärischen Handeln dritter Staaten betroffen sind, wenn sich diese Angriffe nach Einschätzung der Bundesregierung im Rahmen des völkerrechtlich Vertretbaren halten. Damit hat das BVerfG die Rechtsauffassung der Bundesregierung im Ergebnis bestätigt.

In dem Verfahren wandten sich die Beschwerdeführer gegen bewaffnete Drohneneinsätze der Vereinigten Staaten von Amerika in der Republik Jemen. Sie argumentierten, dass die Bundesregierung aufgrund der mutmaßlichen Funktion des rheinland-pfälzischen Militärflugplatzes Ramstein für die US-amerikanischen Operationsführung mitverantwortlich sei, die sie für verfassungswidrig erachten. Die Bundesregierung sei verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen auf die Vereinigten Staaten einzuwirken.

Mit ihrer Entscheidung bestätigen die Richterinnen und Richter, dass der Bundesregierung bei der Beurteilung der Völkerrechtskonformität des Handelns dritter Staaten ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht. Die Bundesregierung begrüßt diese Entscheidung, die ein wichtiges Signal für unser außen- und sicherheitspolitisches Handeln setzt.

Auch in Zukunft wird sich die Bundesregierung, nicht zuletzt aufgrund des vom BVerfG betonten Schutzauftrages, für die Einhaltung des Völkerrechts und die Sicherheit aller Menschen auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Grundrechte einsetzen.


Quelle: Bundesministerium der Verteidigung und Auswärtiges Amt