Neustadt an der Weinstraße – Zum Jahreswechsel weist die Stadtverwaltung auf die Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin. Ziel ist es, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, vor Verletzungen zu schützen und Brände sowie Sachschäden insbesondere an historisch wertvoller Bausubstanz zu verhindern.
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