Mainz / Kaiserslautern – Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Sozialversicherungspflicht von freiberuflich tätigen Poolärztinnen und -ärzten hat konkrete Auswirkungen auf den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) in Rheinland-Pfalz. Weil neben deutlichen Kostensteigerungen auch massive Mehrbelastungen auf die ohnehin bereits an der Leistungsgrenze arbeitenden Praxen zukommen, ist die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) gezwungen, den ÄBD anzupassen und Angebote zu reduzieren.

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