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Schlagwort: Feuerwerkskörper

Abbrennverbot 2024/2025 für Feuerwerkskörper in Bereichen der Speyerer Innenstadt

Speyer – Die Stadt Speyer erlässt auch in diesem Jahr zur Gefahrenabwehr eine Allgemeinverfügung, welche das Abbrennen von Pyrotechnik über das vom 2. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus auch am 31. Dezember 2024 und am 1. Januar 2025 im Bereich des Altpörtels und dem Straßenzug Maximilianstraße bis zur Alten Münze. Die Anordnung gründet sich auf die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

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Abbrennverbot für Feuerwerkskörper im Bereich des Speyerer Weihnachts- und Neujahrsmarktes

Speyer – Die Stadt Speyer erlässt auch in diesem Jahr zur Gefahrenabwehr eine Allgemeinverfügung, welche das Abbrennen von Pyrotechnik über das vom 2. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus auch am 31. Dezember 2023 bis 1. Januar 2024 im Bereich des Weihnachts- und Neujahrsmarktes untersagt. Die Anordnung gründet sich auf die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

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