Berlin – Bei der anstehenden Weltmeisterschaft im Männerfußball sind öffentliche Liveübertragungen unter freiem Himmel teils bis in die Nachtstunden möglich: Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 einer Regierungsverordnung zu, die befristete Ausnahmen vom Lärmschutz für das so genannte Public-Viewing vorsieht.
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