Wenn große Sportereignisse, wie die anstehende Fußball-Weltmeisterschaft, Deutschland in Euphorie versetzen, dann feiern Fans ihre Siege oft lautstark – und fahren nicht selten in Autokorsos durch die Innenstädte. Doch was für die einen Ausdruck purer Freude ist, empfinden andere als störenden Lärm. Welche Regeln dabei gelten und was wirklich erlaubt ist, darüber informiert der ADAC.
Autokorsos werden meist geduldet
Grundsätzlich sind Autokorsos nicht gestattet. Laut StVO ist die unnötige Erzeugung von Lärm und die vermeidbare Belästigung durch Abgase bei der Benutzung von Fahrzeugen verboten, also auch das unnütze Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften. Neben der Hupe dürfen auch die Warnblinkanlage und die Lichthupe nicht missbräuchlich verwendet werden. Allerdings drückt die Polizei erfahrungsgemäß während großer Sportereignisse, wie der WM, beide Augen zu. Darauf verlassen sollte man sich jedoch nicht.
Was bei einem Autokorso nicht erlaubt ist
Generell gelten im Rahmen eines Autokorsos die gleichen Verkehrsregeln wie sonst auch im Straßenverkehr.
Fahrer in einem Autokorso müssen selbstverständlich Vorfahrtsregeln beachten, und bei roten Ampeln anhalten. Das absichtliche Blockieren von Kreuzungen ist unzulässig, und Rettungswege müssen jederzeit frei bleiben. Spätestens dann, wenn Einsatzkräfte behindert werden oder keine Rettungsgasse mehr gebildet werden kann, kann das gravierende Folgen haben und Menschenleben gefährden.
Für alle Mitfahrer ist das Abschnallen während der Fahrt verboten. Nur bei Schrittgeschwindigkeit entfällt im Grunde die Anschnallpflicht. Zudem dürfen Personen nur auf zugelassenen Sitzplätzen mitfahren. Das Hinauslehnen aus dem Auto oder posieren auf der Motorhaube eines fahrenden Fahrzeugs ist untersagt.
Alkohol am Steuer ist tabu. Für Autofahrer liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Bereits ab 0,3 Promille kann es jedoch kritisch werden, wenn Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen hinzukommen. In solchen Fällen kann aufgrund relativer Fahruntüchtigkeit eine Straftat vorliegen. Fahranfänger in der Probezeit haben absolutes Alkoholverbot.
Außerdem gilt für alle Fahrer: Hände weg vom Smartphone – auch wenn im Autokorso mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob man telefoniert, fotografiert, filmt oder postet. Auch die Nutzung anderer elektronischer Geräte durch den Fahrer ist nur mit Einschränkungen erlaubt. Sie dürfen diese zum Beispiel nicht in der Hand halten und bedienen. Selbst bei fest eingebauten oder in einer Halterung befestigten Geräten darf der Blick nur kurz vom Verkehrsgeschehen abgewandt werden.
Autos schmücken und mit Flaggen dekorieren
Zur WM dürfen Fans ihr Auto natürlich dekorieren, egal, ob passend in den Farben ihrer Mannschaft oder neutral zum Thema Fußball. Kleine Fähnchen an den Seitenscheiben, Aufkleber am Auto oder auch die komplette Lackierung in den Nationalfarben sind unproblematisch. Solange das Sichtfeld des Fahrers nicht eingeschränkt und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder behindert werden, ist alles erlaubt. Außerdem müssen die Kennzeichen vollständig sichtbar bleiben und integrierte Blinker in den Außenspiegeln dürfen nicht verdeckt werden. Die Deko darf keine losen oder abstehenden Teile enthalten und muss sicher befestigt sein. Es ist beispielsweise verboten, eine großformatige Flagge an einer langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten oder die Fenster komplett zu behängen, sodass die Sicht behindert wird. Pyrotechnik, wie Bengalos, hat im Auto nichts zu suchen.
Bei Fahrten außerorts kommt es auf das Tempo an. Autofahrer müssen stets sicherstellen, dass sich Fähnchen oder andere Deko-Gegenstände nicht lösen und den nachfolgenden Verkehr gefährden. Schon ab 50 km/h kann es kritisch werden. Deshalb rät der ADAC Südbayern, die Fähnchen vor Überland- oder Autobahnfahrten sicherheitshalber abzunehmen.
Haftung im Falle eines Unfalls während eines Autokorsos
Wie sonst im Straßenverkehr haftet bei einem Unfall während eines Autokorsos die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Gegebenenfalls haben auch im Fahrzeug mitfahrende Personen Ansprüche gegen die Versicherung. Entsteht eine Verletzung allerdings durch Mitverschulden, kann dies zu einer Mithaftung führen. Es gibt keine pauschale Regelung, sondern es kommt auf den konkreten Einzelfall an.





