Kultur, Tourismus und Veranstaltungen in der Pfalz

Schlagwort: Pyrotechnik

Hinweise der Bundespolizei zum Umgang mit Feuerwerk

Kaiserslautern – Zum Jahresende gelangen vermehrt nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper nach Deutschland, hauptsächlich stammen diese aus dem benachbarten Ausland. Auch im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern werden regelmäßig Feuerwerkskörper aus dem benachbarten Frankreich festgestellt. Diese sind in vielen Fällen weder zugelassen noch erlaubt. Eine oft mangelhafte Verarbeitung und der teils verarbeitete Industriesprengstoff können bei Umsetzung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.

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Abbrennverbot für Feuerwerkskörper im Bereich des Speyerer Weihnachts- und Neujahrsmarktes

Speyer – Die Stadt Speyer erlässt auch in diesem Jahr zur Gefahrenabwehr eine Allgemeinverfügung, welche das Abbrennen von Pyrotechnik über das vom 2. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus auch am 31. Dezember 2023 bis 1. Januar 2024 im Bereich des Weihnachts- und Neujahrsmarktes untersagt. Die Anordnung gründet sich auf die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

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