Mainz – Seit dem 1. April 2025 sind Gemeinschaften, Vereine und Gruppen aus Rheinland-Pfalz erneut aufgerufen, sich um die Aufnahme in das ‚Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes‘ zu bewerben. Bereits zum siebten Mal laden die deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz dazu ein, lebendige Traditionen, überliefertes Wissen und kulturelle Ausdrucksformen für eine Anerkennung vorzuschlagen. Die Ausschreibung erfolgt alle zwei Jahre – in dieser Runde läuft die Bewerbungsfrist noch bis zum 31. Oktober 2025.
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