Ludwigshafen – Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz startet bereits im November 2025 die Einstimmung auf das Weihnachtsfest mit den ersten Weihnachtsmärkten. Einige Märkte sorgen auch bis ins neue Jahr mit ihren Buden und Ständen für ein besinnliches Ambiente.

„Um möglichst allen Besucherinnen und Besuchern ein sicheres und angenehmes Erlebnis zu ermöglichen, sind wir auch in diesem Jahr für Sie im Einsatz. Hierfür sind wir mit Polizeikräften auf den Festgeländen unterwegs. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, sprechen Sie die Polizistinnen und Polizisten gerne an. Damit der Besuch des Weihnachtsmarktes zu einem rundum schönen und unbeschwerten Erlebnis wird, möchten wir Ihnen im Vorfeld einige Tipps und Verhaltenshinweise geben.“

Gerade, wenn die Märkte gut besucht sind und das Gedränge zwischen den Verkaufsständen groß ist, sind auch Taschendiebe selten weit. Durch geschickte Ablenkung und Fingerfertigkeit versuchen diese, Besuchern in einem unachtsamen Moment Brieftaschen, Handys oder andere Wertgegenstände zu entwenden. Oftmals werden die Geschädigten durch einen Täter abgelenkt, während ein zweiter versucht, die Gegenstände des Opfers zu klauen. Es geht für die Diebe aber auch einfacher: Wer mit seinem Geldbeutel in der Seitentasche der offenen Jacke oder in der hinteren Hosentasche herumläuft, lädt die Langfinger geradezu ein, Beute zu machen. Deshalb sollten Sie gerade in Menschenmengen auf keinen Fall nachlässig sein.

Folgende Tipps helfen dabei, den Langfingern die Diebestour zu vermasseln:

  • Lassen Sie Ihre Tasche oder Jacke niemals unbeaufsichtigt und tragen Sie Ihre Hand oder Umhängetasche immer mit der Verschlussseite zum Körper. Taschen sollten auch stets geschlossen sein. -Werden Sie misstrauisch, wenn Sie plötzlich angerempelt oder „in die Zange“ genommen werden.
  • Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen. -Kontrollieren Sie in engen Zeitabständen, ob Ihre Wertgegenstände noch vorhanden sind.
  • Im Falle eines Diebstahls gilt es immer und schnellstmöglich die Polizei hinzuzuziehen. Ebenso sollten entwendete Giro- oder Kreditkarten unter der zentralen Notrufnummer 116 116 sofort gesperrt werden.
Weitere Informationen gibt es auf dem Faltblatt "So schützen Sie sich vor Taschendieben" mit allen wichtigen Telefon- und Sperrnummern von Debit- und Kreditkarten. Das Faltblatt ist kostenlos bei jeder (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstelle erhältlich oder kann unter: http://s.rlp.de/SSl heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Schutz gegen Taschendiebstahl erhalten Sie bei www.polizei-beratung.de unter nachfolgendem Link: https://s.rlp.de/DPPfK

Natürlich bieten die zahlreichen Stände und das reichhaltige Angebot an weihnachtlichen Leckereien auch die ein oder andere Versuchung. Auch das kalte Wetter macht den Genuss eines alkoholhaltigen Heißgetränks reizvoll. Unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzen? Die meisten würden diese Frage mit „Nein“ beantworten. Spätestens, wenn aber die Heimreise ansteht, wird der gute Vorsatz beiseitegeschoben. „Der eine oder die zwei Glühwein gehen schon…“ – diese subjektive Selbsteinschätzung ist gefährlich und kann fatale Folgen für Sie und vor allem für andere Verkehrsteilnehmer haben. Deshalb: Fahren Sie niemals alkoholisiert ein Fahrzeug!

Die Tipps stattdessen:

  • Planen Sie rechtzeitig ihre Heimfahrt.
  • Fahren Sie nach Alkoholgenuss mit dem Taxi oder benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel für den Heimweg!
  • Fahren Sie in keinem Fall mit, wenn der Fahrer nicht mehr fahrtüchtig ist!

Im Übrigen gelten diese Tipps nicht nur für Autofahrer, sondern auch beim Radfahren oder wenn Sie einen E-Scooter benutzen. Deshalb sollten Sie, zu ihrem eigenen Wohl und zum Schutz Ihrer Mitmenschen, als Fahrerin oder Fahrer komplett auf Alkohol verzichten. Weitere Informationen für Sicherheit im Straßenverkehr finden Sie unter: https://s.rlp.de/JGdfJ .

Beachten Sie auch, dass bereits seit letztem Jahr bei öffentlichen Veranstaltungen neben Waffen auch Messer aller Art nicht mitgeführt werden dürfen. Dies gilt auch für Alltagsmesser wie z.B. Taschenmesser oder Multitools mit integriertem Messer. Wer dennoch ein Messer mitführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.


Quelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz