Neustadt an der Weinstraße – Am Mittwoch, 01.05.2024, ist es wieder soweit: das das Kuckucksbähnel, eine historische Dampfeisenbahn und Attraktion im Lambrechter bzw. Elmsteiner Tal, nimmt den Fahrbetrieb wieder auf.

Fahrtbeginn ist um 10:45 Uhr am Hauptbahnhof Neustadt an der Weinstraße. In knapp 75 Minuten fährt die Dampfeisenbahn nach Elmstein.

Die Stationen des Zugs:

  • Lambrecht,
  • Frankeneck,
  • Erfenstein,
  • Breitenstein,
  • Helmbach.
Kuckucksbähnel (Foto: Holger Knecht)
Kuckucksbähnel (Foto: Holger Knecht)

Die Rückfahrt ist um 14:15 Uhr, die Ankunft in Lambrecht um 15:01 Uhr. Von Lambrecht fährt das Kucksbähnel um 15:22 Uhr erneut nach Elmstein (Ankunft: 16:07 Uhr). Um 17:10 Uhr ist dann die erneute Rückfahrt, bis Neustadt an der Weinstraße. Dort kommt die Dampfeisenbahn um 18:20 Uhr an.

Die Fahrten im ersten Monat sind am 01., 09., 19. und 20.05.2024.

Infos über weitere Regel- und Sonderfahrten (Rollende Weinprobe, Musiksonderfahrten, Nikolausfahrten) sind auf der Webseite des Eisenbahnmuseums Neustadt an der Weinstraße bzw. in unserem Veranstaltungskalender zu finden.

Kuckucksbähnel wird 40 Jahre alt

Am 02.06.1984 fuhr der erste Zug der neu gegründeten Museumsbahn Kuckucksbähnel von Neustadt nach Elmstein. Aus diesem Grund wird vom 30.05. bis 02.06.2024 das Jubiläum gefeiert. Die Infos finden Sie hier.


Das Video entstand am 01.05.2023 zwischen Breitenstein und Helmbach.

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Verhalten an Bahnübergängen – Betreten des Bahngeländes

Die Fahrsaison 2024 des Kuckucksbähnel startet am 1. Mai. Deshalb macht die Betriebsleitung des Kuckucksbähnel darauf aufmerksam, dass ab diesem Datum auf der Bahnstrecke zwischen Frankeneck und Elmstein wieder vermehrt an allen Tagen, nicht nur sonntags, mit Zugverkehr zu rechnen ist.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass auch Sonderzüge und der Bauzug, deren Fahrpläne nicht veröffentlicht sind, verkehren. Im Übrigen ist während des ganzen Jahres mit dem Verkehren von Zügen zu rechnen.

Die Bahnübergänge der Strecke sind nicht technisch gesichert. Für das Verhalten der Straßenbenutzer gilt die Straßenverkehrsordnung, die dem Schienenverkehr Vorrang einräumt. Sich nähernde Züge warnen den Straßenverkehr durch das Geben akustischer Signale mit einem Typhon oder Pfeife. Das Gleis darf ab dann nicht mehr überquert werden. Insbesondere Kraftfahrer werden auf ein gemäßigtes Fahrverhalten in der Nähe von Bahnübergängen hingewiesen.

Weiter macht die Betriebsleitung darauf aufmerksam, dass das Betreten der Bahnanlagen, ausgenommen die Bahnsteige, generell verboten ist. Ebenso das Errichten sogenannter „wilder Übergänge“ z.B. um sich so einen bequemen Zugang zu Grundstücken zu verschaffen. Es handelt sich dabei um einen Eingriff in den Bahnbetrieb, der als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld belegt werden kann.


Quelle: Kuckucksbähnel Bahnbetriebs GmbH


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