Berlin – Die Finanzierung des Deutschlandtickets für die nächsten Jahre ist gesichert: Der Bundesrat stimmte am 21. November 2025 der elften Änderung des Regionalisierungsgesetzes zu.

Finanzierung bis zum Jahr 2030

Das Gesetz regelt die weitere finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets bis zum Jahr 2030 – bislang war diese nur für die Jahre 2023 bis 2025 gesetzlich festgeschrieben. Der Bund beteiligt sich auch in den kommenden Jahren mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro am Ausgleich der durch das Deutschlandticket entstehenden Mindereinnahmen. Die Länder, die ebenfalls 1,5 Milliarden beisteuern, reichen diese Gelder an die Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr und diese wiederum an die Verkehrsunternehmen weiter. Das Gesetz enthält einen Schlüssel, wie die Bundesmittel konkret auf die 16 Länder zu verteilen sind. Diese weisen dem Bund jährlich nach, dass die Gelder zweckentsprechend verwendet wurden.

Mit dem Gesetz wird eine Vereinbarung der Regierungsparteien aus dem Koalitionsvertrag sowie ein Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom September dieses Jahres umgesetzt.

Forderungen des Bundesrates berücksichtigt

Der Bundesrat hatte am 26. September 2025 zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen und unter anderem kritisiert, dass dieser eine Finanzierung lediglich für das Jahr 2026 vorsah. Neben der dauerhaften Absicherung des Deutschlandtickets forderte der Bundesrat, auch die anderen Regionalisierungsmittel zu erhöhen, um für die Bürgerinnen und Bürger ein attraktives Nahverkehrsangebot aufrechterhalten zu können. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 7. November 2025 auf Grundlage des Beschlusses seines Verkehrsausschusses in geänderter Fassung angenommen und damit einige Forderungen des Bundesrates umgesetzt.

Inkrafttreten

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.


Quelle: Bundesrat