Speyer – Die Stadt Speyer erlässt auch in diesem Jahr zur Gefahrenabwehr eine Allgemeinverfügung, die das Abbrennen von Pyrotechnik über das bestehende Abbrennverbot vom 02. Januar bis 30. Dezember hinaus auch am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 im Bereich des Altpörtels und dem Straßenzug Maximilianstraße bis zur Alten Münze untersagt. Die Anordnung basiert auf der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
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