Mannheim / Ludwigshafen – Seit Mai dieses Jahres gibt es das Deutschlandticket, mit dem Fahrgäste bundesweit für 49 Euro im Monat mobil sind. Ab Dezember dieses Jahres gibt es zudem das D-Ticket JugendBW mit bundesweiter Gültigkeit, das das VRN JugendticketBW ersetzt. Das D-Ticket JugendBW wird als digitales Ticket und als digitale Chipkarte eingeführt. Ab 1. Januar 2024 gilt das Deutschlandticket nur noch als digitales Ticket – per rnv/VRN Handy-Ticket App und als digitale Chipkarte.

Für Kundinnen und Kunden der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) bedeutet dies: Alle D-Tickets auf Plastikkarten und in Papierform mit QR-Code, sowie die VRN Jugendtickets BW werden noch in diesem Jahr durch eine Chipkarte ersetzt. Der Versand der Chipkarten ist, wie geplant, im November gestartet. Zum 1. Dezember sollten alle Abonnentinnen und Abonnenten des VRN JugendticketBW, dann D-Ticket JugendBW, ihre Chipkarte erhalten haben. Im nächsten Schritt werden die Chipkarten an die Deutschlandticket-Kundinnen und -Kunden versendet. Diese Karte ist ab dem 1. Januar 2024gültig.

Damit alle ihre Chipkarte rechtzeitig erhalten, hatte die rnv ihre Kundinnen und Kunden im Oktober darum gebeten, ihre Postadresse auf der Plattform Abo-Online unter abo.rnv-online.de zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.

Da die Chipkarten nicht alle gleichzeitig verschickt werden, kann auch das Zustelldatum variieren. Kundinnen und Kunden werden um Geduld gebeten. Sofern die zum 31. Oktober in Abo-Online hinterlegte Postadresse korrekt ist, sollten die Chipkarten rechtzeitig zum 1. Dezember, bzw. zum 1. Januar, zugestellt werden. Ein Besuch in einer rnv-Mobilitätszentrale, ein Anruf im Kundencenter oder eine E-Mail ist nicht notwendig und beschleunigt die Zustellung nicht.

Alternativ kann das Ticket-Abo jederzeit einfach und bequem über Abo-Online auf das Handy-Ticket umgestellt und anschließend in der rnv/VRN Handy-Ticket-App angezeigt werden. werden. Dies ist erst ab einem Alter von 14 Jahren möglich. Wie die Umstellung auf das Handy-Ticket funktioniert und was Abo-Online darüber hinaus alles kann, steht unter www.rnv-online.de/abo-online zur Verfügung.

Sollte die Chipkarte nicht rechtzeitig zum 1. Dezember, bzw. 1. Januar zugestellt werden, können Kundinnen und Kunden sich über das Kontaktformular auf der rnv-Website mit dem Betreff „Chipkarte nicht erhalten“ an die rnv wenden. Weitere Informationen zur Umstellung auf die Chipkarte sind unter www.rnv-online.de/faq-chipkarte zu finden.


Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Neckar, Rhein-Neckar-Verkehr GmbH