Speyer – Speyerer Gastronomiebetriebe können ihre Außenbereiche ab Freitag, 15. März 2024, länger öffnen: Ab dann ist eine Bewirtung der Freisitze in der Nacht zu einem Samstag, zu einem Sonntag und an Tagen vor einem gesetzlichen Feiertag bis 24 Uhr und an allen anderen Tagen bis 23 Uhr erlaubt. Die Stadt Speyer hat als zuständige Behörde eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. 

„Sobald die Tage wieder länger werden und die Temperaturen steigen, zieht es die Menschen auch in den Abend- und Nachtstunden verstärkt nach draußen. Vor allem an Wochenenden und vor Feiertagen verspüren viele den Wunsch, mit Freundinnen und Freunden oder mit der Familie bei einem leckeren Essen im Freien gemeinsam eine gute Zeit zu verbringen. In seiner Sitzung im Juli 2023 hat der Stadtrat entschieden, diesem Wunsch mit einer Lockerung der Sperrstunde in den Frühjahrs- und Sommermonaten nachzukommen. Zudem können wir mit der Verlängerung der Öffnungszeiten die gastronomischen Betriebe in unserer Stadt unterstützen und sie vor Nachteilen im Wettbewerb mit anderen Kommunen bewahren.“

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler

„Es ist uns wichtig, den Menschen in Speyer und aus der Umgebung wieder ein attraktives Nachtleben anbieten zu können. Eine Abwanderung ins Umland, wie sie in der Vergangenheit zu beobachten war, wollen wir damit künftig vermeiden. Mit der zeitlichen Befristung der verlängerten Freisitze und der Tatsache, dass nicht an allen Tagen bis 24 Uhr geöffnet werden darf, behalten wir zugleich den Schutz der Nachtruhe der Anwohnenden im Blick.“

Beigeordnete und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann

Die von der Stadtverwaltung Speyer erlassene Allgemeinverfügung zu den verlängerten Außenbewirtungszeiten gilt vom 15. März bis zum 31. Oktober 2024 und vom 15. März bis zum 31. Oktober 2025. Die Verfügung regelt auch, dass musikalische Veranstaltungen in der Außengastronomie unter Einhaltung der zulässigen Lärmwerte einmal pro Monat pro Fläche an Freitagen und Samstagen bis 24 Uhr bei der städtischen Ordnungsbehörde beantragt werden können.

Es ist geplant, die gesammelten Erfahrungen nach den festgelegten Zeiträumen in diesem und im folgenden Jahr auszuwerten.


Quelle: Stadt Speyer