Das Motto der Internationalen Arbeitsorganisation ILO für den diesjährigen Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz lautet „Für ein gesundes psychosoziales Arbeitsumfeld“.
Psychische Belastung am Arbeitsplatz entsteht durch das Zusammenspiel verschiedener Faktoren, die auf die Beschäftigten einwirken. Sie kann anregende Wirkungen aber auch beeinträchtigende Wirkungen auf die Gesundheit haben. Eine zu hohe Arbeitslast sowie ständiger Termin- und Leistungsdruck gehören zu den häufigsten Ursachen für negative Wirkungen wie zum Beispiel die Entstehung von Stress. Gleichermaßen belasten chronische Überforderung zum Beispiel durch zu anspruchsvolle komplexe Aufgaben oder Unterforderung (Monotonie) die seelische Gesundheit. Unklare Arbeitsanweisungen, schlechte Arbeitsabläufe oder mangelnde Ressourcen erschweren die Bewältigung des Arbeitsalltags und fehlende Mitsprache bei der Arbeitsgestaltung oder bei Entscheidungen erhöht das Stressempfinden. Und nicht zuletzt ein mangelhaftes Führungsverhalten, zwischenmenschliche Konflikte oder auch die Angst vor Jobverlust oder radikalen Veränderungen im Unternehmen können zu Verunsicherung oder Fehlbelastungen führen.
Daher haben Arbeitgeber in ihrer Gefährdungsbeurteilung auch zu ermitteln, welchen psychischen Belastungen ihre Beschäftigten ausgesetzt sind. Die Gefährdungen müssen bewertet und daraus abgeleitet werden, welche Maßnahmen zur Vermeidung negativer gesundheitlicher Auswirkungen zu ergreifen sind. Die rechtliche Grundlage hierzu findet sich im Arbeitsschutzgesetz, das vor 30 Jahren erstmals veröffentlicht wurde und in Kraft getreten ist. Auch wenn damals bereits gewollt war, dass neben den mechanischen, chemischen, elektrischen und weiteren körperlich belastenden Gefährdungen auch die psychischen Belastungen zu betrachten sind, wurde das Arbeitsschutzgesetz im Oktober 2013 geändert. Es wurde klargestellt, dass die Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen bei der Arbeit umfassen muss. Somit wurde die Verbindlichkeit für die Arbeitgeber deutlich erhöht und sie sind verpflichtet, bei der Ermittlung erforderlicher Schutzmaßnahmen gezielt auf eine Gefährdung durch psychische Faktoren zu achten, um arbeitsbedingten Erkrankungen wie Burnout vorzubeugen.
Die Abteilung Gewerbeaufsicht der SGD Süd überwacht die Unternehmen im südlichen Rheinland-Pfalz und berät die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei auch dazu, ob die betriebliche Arbeitsschutzorganisation geeignet, die Gefährdungsbeurteilung angemessen und die ergriffenen Maßnahmen ausreichend sind. So hat sich die SGD Süd in den letzten Jahren aktiv an der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie beteiligt und dabei über 3 000 Unternehmen einer Systembewertung unterzogen. Je nach betrieblicher Situation wurde dabei verstärkt hinterfragt, ob die Gefährdung durch psychische Belastung der Beschäftigten angemessen berücksichtigt wird. Auch in diesem Jahr wird die SGD Süd in zahlreichen Unternehmen eine Systembewertung vornehmen und in diesem Zusammenhang die Betriebsverantwortlichen beraten.
Quelle: SGD Süd




