Berlin – Der Koalitionsausschuss hat am Donnerstag, 02.07.2026, beschlossen, dass öffentlichen Bibliotheken künftig die Sonn- und Feiertagsöffnung ermöglicht werden soll. Damit sollen Bibliotheken anderen Kulturorten wie Konzerthäusern, Theatern, Kinos und Museen gleichgestellt werden. 

„Wir stärken Bibliotheken als lebendige Kultur- und Bildungsorte. Denn diese sind weit mehr als nur Ausleihe von Büchern, sie sind auch offene Räume für Begegnung und Austausch. Dass zukünftig mehr Bibliotheken auch sonntags öffnen dürfen, ist ein großer Gewinn für die kulturelle Teilhabe. Gerade Berufstätige und Familien bekommen so die Möglichkeit, Bibliotheken dann zu nutzen, wenn sie Zeit haben. Das macht den Zugang zu Wissen, Kultur und Gemeinschaft einfacher und passt besser zum Alltag vieler Menschen.“

Staatsminister Wolfram Weimer

Mit der geplanten Neuregelung setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um. Sie trägt der gewandelten Rolle öffentlicher Bibliotheken Rechnung: Bibliotheken sind heute neben Buch- und Medienausleihe zu lebendigen Treffpunkten geworden. Hier kommen Menschen zum Lernen, Lesen und Arbeiten, für kulturelle Veranstaltungen, Austausch und gemeinsames Erleben zusammen. Als sogenannte „dritte Orte“ zwischen Zuhause und Arbeitsplatz leisten sie einen wichtigen Beitrag zu Bildung, Kultur und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Dieses Angebot liegt im besonderen öffentlichen Interesse und soll künftig auch sonntags mehr Menschen offenstehen können.

Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist dadurch gewährleistet, dass Bibliotheken unter Einbeziehung der örtlichen Personalvertretungen selbst über die Öffnung an Sonn- und Feiertagen entscheiden können. Somit bekommen Öffentliche Bibliotheken bundesweit größere Spielräume, ihre Angebote an den Bedürfnissen ihrer Besucherinnen und Besucher auszurichten.


Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)