Haßloch – Der vermeintliche Widerspruch zwischen Naturschutz und Naherholung prägt derzeit die öffentliche Wahrnehmung rund um den neuen Bachlauf des Rehbachs im Haßlocher Wald. Stand zunächst das Vorhaben der Rehbach-Verlegung selbst auch aus Naturschutzgründen in der Kritik, erhitzen sich nun die Gemüter aufgrund der als Biotop bezeichneten und ausgeschilderten Uferregionen. Dabei hat das ganze Rehbach-Projekt nichts damit zu tun, dass im Wald allgemeingültige Regeln zu beachten sind. 

Denn der Haßlocher Wald ist seit vielen Jahren ein beliebtes Ausflugsziel für Familien, Freizeitsportler und Erholungssuchende.

„Und für den Besuch des Waldes gelten schon immer Vorschriften und Regeln – nicht nur in Haßloch und nicht erst seit der Rehbach-Verlegung.“

Carsten Borck, Erster Beigeordneter und Umweltdezernent Haßloch

Grillen und Rauchen ist im Wald ganzjährig verboten, das sollte angesichts der oft langen Trockenphasen und der daraus resultierenden Waldbrandgefahr selbstverständlich sein. Wer Müll verursacht, soll ihn mit nach Hause nehmen oder in aufgestellten Mülleimern entsorgen. Glas oder Glasscherben im Wald zurückzulassen, ist grob fahrlässig, sie sind eine Gefahr für Mensch und Tier. 

Dass direkt am Bachlauf keine Mülleimer stehen, liegt darin begründet, dass diese Flächen nicht als Aufenthaltsbereiche vorgesehen sind. Denn – auch das gilt nicht erst seit der Rehbach-Verlegung – wer sich im Wald bewegt, bleibt auf den Wegen, zeigt Respekt vor der Pflanzen- und Tierwelt.

„Dazu gehört, dass ein neues, sich durch den Wald schlängelndes Gewässer all diese Vorschriften nicht außer Kraft setzt.“

Carsten Borck

Am neuen Rehbachabschnitt ist ein Areal entstanden, dass sich zu einem naturnahen Fließgewässer und damit zu einem geschützten und schützenswerten Biotop entwickeln soll und wird. Allerdings benötigt die Natur hierfür mehrere Vegetationsperioden.

„Dieses Ziel, das dem Projekt zugrunde lag und liegt, ist derzeit leider gefährdet.“

Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld

Die starke Nutzung und die vielen Besucher, die abseits der Wege unterwegs sind, haben Folgen. Unter anderem ist der Boden im Uferbereich so verfestigt, dass rund um die angepflanzten Gehölze kein sogenannter natürlicher Aufwuchs möglich ist. Das bedeutet: Samen, die zu Boden fallen, keimen nicht, junge Triebe haben keine Chance zu wurzeln. 

Rehbach nahe Hubertushof - ausbaufähige Entwicklung (Foto: Gemeinde Haßloch)
Rehbach nahe Hubertushof – ausbaufähige Entwicklung (Foto: Gemeinde Haßloch)

Weil sich kaum uferstabilisierender Bewuchs etablieren kann und durch die starke Nutzung zu wenig Ruhe gegeben ist, ist eine Ansiedlung geschützter Tierarten wie beispielsweise des Eisvogels fast undenkbar.  Durch Baden oder Laufen im Bachbett und das Hineinwerfen oder Entfernen von großen Steinen wird außerdem das Kleingefüge im Gewässer immer wieder gestört. Dadurch kann sich dort kein stabiles Gewässerökosystem mit typischen Bachbewohnern bilden.

„Dem Gewässer eine Chance geben, ohne Ressentiments gegenüber den unterschiedlichen Sichtweisen.“

Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld

Der Kreisverwaltung wie auch der Gemeindeverwaltung ist bewusst, dass fließende Gewässer eine besondere Anziehungskraft haben. Es geht deshalb nicht darum, den Zugang zum Wasser zu verwehren. Unmittelbar entlang des Wasserlaufs führen Wege und an den Brücken gibt es befestigte Furten, die zum Überqueren einladen. Der Bach bleibt zugänglich und erlebbar, ist aber weder für Mensch noch für Tier als Wasserspielplatz oder Badegewässer gedacht. Vielmehr sollten und sollen mit dem Projekt die Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden: Das neue Bachbett und seine Uferregionen sollen einen sogenannten guten ökologischen Zustand erreichen und sich naturnah entwickeln, ebenso soll die Durchgängigkeit für alle Lebewesen gewährleistet sein.

Die nächsten beiden Jahre sind für eine ökologische Entwicklung des Areals besonders wichtig. Entsprechende Schilder und zusätzlich dazu noch aufzustellende Hinweistafeln sollen auf die Wichtigkeit des Schutzstatus aufmerksam machen. Sie werben im Sinne eines guten Miteinanders von Mensch und Natur für Rücksichtnahme. Diese Schilder zu entfernen, zu zerstören oder zu beschmieren, zeugt von Missachtung gegenüber Natur und Landschaft.  

 „Lassen Sie uns gemeinsam und nicht gegeneinander dafür sorgen, dass der Rehbach ein gesundes Gewässer mitsamt umgebender Flora und Fauna wird. Unter Beachtung einer Handvoll allgemeingültiger Regeln lassen sich Wald, Bach und Natur erleben, ohne die Tier- und Pflanzenwelt massiv zu beeinträchtigen.“

Landrat Ihlenfeld und Umweltdezernent Borck

Quelle: Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Gemeindeverwaltung Haßloch