Koblenz / Mainz / Speyer – Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM RLP) hat in Zusammenarbeit mit der Rheinhessen-Touristik GmbH (RHT) eine Bodenmarkierung für Radrouten in Rheinland-Pfalz entwickelt. Sie soll an die gegenseitige Rücksichtnahme auf auch vom Radverkehr genutzten Wirtschaftswegen erinnern und wurde jetzt im Rahmen einer Infoveranstaltung der RHT zur radtouristischen Entwicklung Rheinhessens in Wörrstadt vorgestellt.

Das Radverkehrsnetz in Rheinland-Pfalz bedient sich unterschiedlicher Wegearten. So kommen sowohl originäre Radwege als auch für den Radverkehr freigegebene Wege, wie etwa Wirtschafts- und Betriebswege, zum Einsatz. Bei gemeinsamer Nutzung der Infrastruktur kann es vor allem bei hohem Verkehrsaufkommen zu Konflikten kommen; diese gilt es zu minimieren. 

Neben der Anordnung von eindeutigen und widerspruchsfreien Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung können ergänzend und zur weiteren Verdeutlichung nun auch landesweit einheitliche Bodenmarkierungen eingesetzt werden. Der Bedarf hierfür ist nicht nur in Rheinhessen groß; auch in anderen Landesteilen sind partiell einfallsreiche Eigenkreationen bereits heute auf Wegeabschnitten sichtbar.

Für eine einheitliche Handhabung hat der LBM die Initiative der Rheinhessen-Touristik unterstützt, die sich zum Ziel gemacht hat, parallel zur Entwicklung neuer Routen für den Radtourismus auch ein konfliktfreies Miteinander verschiedener Nutzer von Wirtschaftswegen zu fördern.

Wie eine solche Bodenmarkierung aussehen und was sie aussagen soll, wurde sodann gemeinsam auf den Weg gebracht. Die Markierung kann als ergänzendes Element zur grünen wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr aufgebracht werden. So sollen die Verkehrsteilnehmer an das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, wie es der Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung vorgibt, erinnert werden.

„Die gegenseitige Rücksichtnahme ist elementar bei der gemeinsamen Nutzung einer Infrastruktur“,

so Alexandra Zäuner, Leiterin des Fachteams Radwege im LBM Worms, die die Markierungen stellvertretend für die LBM-Zentrale in der Infoveranstaltung präsentiert hat. Angesprochen werden dabei alle Verkehrsteilnehmer, die sich die Wege teilen.

In einer Pilotanwendung in Rheinhessen wird die RHT gemeinsam mit den Kommunen nun zur Umsetzung schreiten. Dazu werden zunächst Wegeabschnitte aufgrund des gegebenen Konfliktpotenzials definiert. Die Markierungen sollen dann, nach Zustimmung der Wegeeigentümer, vor der nächsten Radsaison auf die entsprechenden Wegeflächen aufgebracht werden.

„Wir sind sehr dankbar über die zielführende Kooperation mit dem LBM zur Realisierung einheitlicher Markierungen, die nicht nur uns in Rheinhessen einen Mehrwert schenken, sondern auch allen anderen touristischen Regionen in Rheinland-Pfalz.“

Christian Halbig, Geschäftsführer der Rheinhessen-Touristik GmbH

Der LBM RLP stellt die Bodenmarkierungen ab sofort auch landesweit zur Verfügung. Darüber hinaus wird sie auch innerhalb einer künftigen Fortschreibung in die Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz (HBR) aufgenommen.


Quelle: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Foto: LBM